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Grundfreibetrag kann steigen

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
1 Min

Finanzen

Der steuerliche Grundfreibetrag soll erhöht werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten mit Wirkung vom 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) empfohlen (17/11842). Damit folgten Bundestags- und Ländervertreter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. Die Zustimmung des Bundestages konnte bis zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2012 am vergangenen Freitag noch nicht erfolgen, da die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nicht fristgerecht beim Parlament eingegangen war. Die Erhöhung kann jedoch rückwirkend erfolgen.

Nicht verständigen konnten sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf die in dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau der "Kalten Progression". Keine Einigung gab es außerdem beim deutsch-schweizer Steuerabkommen (17/11840) und zum Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17711843). Dagegen machte der Vermittlungsausschuss den Weg frei für das neue Reisekostenrecht (17/11841). Zum Jahressteuergesetz wird empfohlen, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit Ehepaaren gleichzustellen (17/11844).