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Änderung bei Versicherungen

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
1 Min

Finanzen

Die Bundesregierung will "nicht absehbare und nicht gewollte Härten" bei der Auszahlung von Lebensversicherungsverträgen vermeiden. Der Vertreter der Regierung teilte am Mittwoch im Finanzausschuss mit, parallel zum Inkrafttreten des sogenannten SEPA-Begleitgesetzes (17/10038) am 21. Dezember dieses Jahres, in dem unter anderem die Unisex-Tarife für Versicherungen geregelt werden, solle eine Verordnung in Kraft treten, mit der die im Gesetz vorgesehene Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird. Die Abschläge würden gedeckelt in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines Unternehmens. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen.

Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bewertungsreserven entstehen bei sinkenden Kapitalmarktzinsen. Sie führen zu höheren Kursen laufender Wertpapiere. An deren höherer Bewertung sind die Kunden bei Auszahlung der Verträge zu beteiligen. Steigen die Zinsen wieder, sinken allerdings die Kurse und entsprechend die Bewertungsreserven. Angesichts der Niedrigzinsphase hatte die Koalition im SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von Bewertungsreserven zu vermeiden. Dies hatte jedoch zu starker öffentlicher Kritik geführt, auch wenn nach Angaben der Regierung die wesentlichen ertragsquellen einer Kapitallebensversicherung, nämlich die garantierte Leistung und die Überschussbeteiligung, nicht von der Gesetzesänderung betroffen waren.