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Abzweigung von Kindergeld

21.01.2013
2023-08-30T12:23:51.7200Z
1 Min

SOZIALES

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Abzweigung von Kindergeld erschweren. Ein entsprechender Antrag (17/10863) war vergangene Woche Thema im Bundestagsplenum. In diesem fordern die Bündnisgrünen, dass Anträge zur Abzweigung nur dann gestellt werden können, wenn der berechtigte Verdacht bestehe, dass Eltern nicht zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. Die Fraktion verlangt außerdem, bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, "dass Eltern zum Unterhalt ihrer volljährigen behinderten Kinder beitragen und die Sozialhilfeträger die Beweislast für ihre gegenteilige Vermutung tragen."

Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes auch nach dem 25. Lebensjahr des Kindes, wenn sich ihr Kind nicht aus eigenem Einkommen selbst unterhalten kann. Im Einkommenssteuerrecht, zu dem das Kindergeld gehört, gibt es den Grundsatz, dass das Kindergeld an die Stelle ausgezahlt werden kann, die dem Kind Unterhaltsleistungen (beispielsweise Grundsicherung) gewährt. Die Auszahlung des Kindergeldes an denjenigen, der tatsächlich Unterhalt leistet, wird als Abzweigung bezeichnet.

Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass Sozialhilfeträger zunehmend sogenannte Abzweigungsanträge für das Kindergeld stellen. Im Gegenzug für die Grundsicherung erwachsener Menschen mit Behinderung beanspruchten sie das Kindergeld, obwohl die Eltern dies nach Meinung der Grünen offensichtlich zum Unterhalt der betroffenen erwachsenen Kinder benötigen.

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der antragstellenden Fraktion sowie der Linken hat der Bundestag den Grünen-Antrag abgelehnt und ist dabei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11748) gefolgt.