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Einheitliches Gesetz für alle Soldaten

21.01.2013
2023-08-30T12:23:51.7200Z
2 Min

VERTEIDIGUNG II

Die Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr sollen in das Soldatengesetz integriert werden. Der entsprechende Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/12059), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet, sieht unter anderem vor, dass der freiwillige Wehrdienst von sechs bis maximal 23 Monaten als "besonderes staatsbürgerliches Engagement" normiert wird. Mit dem Gesetz soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften in Friedenszeiten geschaffen werden. Deutschland hatte die allgemeine Wehrpflicht im Jahr 2011 ausgesetzt und den freiwilligen Wehrdienst eingeführt. Bei der Bundeswehr stehen bis zu 15.000 Dienstposten für freiwillige Männer und Frauen zur Verfügung. Aktuell dienen rund 11.000 Freiwillige in den Streitkräften.

Das Gesetz regelt zudem die Verwendung der Freiwilligen in Auslandseinsätzen. Ein solcher Einsatz darf bei einer Dienstzeit von bis zu elf Monaten nur auf freiwilliger Basis erfolgen und bedarf einer gesonderten Verpflichtungserklärung. Ab einer Dienstzeit von zwölf Monaten ist die Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung allerdings obligatorisch.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben an der weitgehend formalen Gesetzesänderung zwar prinzipiell nichts auszusetzen. Sie verwiesen jedoch auf die hohe Quote von 30 Prozent bei den Freiwilligen, die ihren Wehrdienst in den ersten sechs Monaten vorzeitig wieder abbrechen. Im Vergleich zu den sozialen Freiwilligendiensten sei dies eine "erschreckende Bilanz", gab Lars Klingbeil (SPD) zu Protokoll. Das Konzept zur Nachwuchsgewinnung müsse auf den Prüfstand. Die Erwartungen junger Männer und Frauen an die Bundeswehr würden offensichtlich nicht erfüllt, pflichtete Agnes Brugger (Grüne) bei. Grundsätzliche Einwände brachte Paul Schäfer (Die Linke) vor: Der freiwillige Wehrdienst sei "kein Ehrenamt, sondern ein teurer Schnupperkurs beim Militär".

Nach Ansicht von Robert Hochbaum (CDU) und Christoph Schnurr (FDP) hingegen leisten die Freiwilligen einen Dienst für die Gemeinschaft. Zudem trügen sie dazu bei, dass die Bundeswehr auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in der Gesellschaft verankert bleibt.