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"Eine besondere Form der Nächstenliebe"

WELTRELIGIONEN Mehrheitlich bekennen sie sich zur Organ- und Gewebespende. Traditionalisten lehnen dies mitunter ab

18.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
3 Min

Christentum

Organspenden sei "eine besondere Form, Nächstenliebe zu zeigen", betonte der in der vergangenen Woche zurückgetretene Papst Benedikt XVI. während eines internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie im November 2008. Und sein Vorgänger Johannes Paul II. hatte bereits 1995 in seiner Enzyklika "Evangelium vitae" über den "Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens" dargelegt, dass "die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung verdient, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten."

Eine Einschränkung macht die katholische Kirche allerdings offenbar bei der Person des Papstes. So verfügte Kardinal Joseph Ratzinger laut eigenem Bekunden zwar über einen Organspenderausweis. Mit seiner Wahl zum Papst verlor dieser jedoch seine Gültigkeit. Darauf hatte sein Privatsekretär Georg Gänswein im Februar 2011 verwiesen, nachdem in den Medien mehrfach behauptet worden war, Benedikt verfüge über einen gültigen Spenderausweis.

Auch die evangelischen Kirchen bekennen sich ausdrücklich zur Organspende. Zusammen mit der katholischen Bischofskonferenz hatte der Rat der Evangelischen Kirchen in Deutschland 1990 in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt, dass der "Leib ein Geschenk des Schöpfers" sei, "über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensüberprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf". Die für das Christentum konstitutive Auferstehung der Toten und das ewige Leben hänge "nicht an der Unversehrheit des Leichnams", sondern "der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt". Beide Kirchen bekräftigen dies 1997 im Zuge der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes noch einmal.

Abweichende Standpunkte und kritische Stimmen werden jedoch in konservativeren Kreisen beider Konfessionen - etwa bei Evangelikalen oder der katholischen Piusbruderschaft - im Zusammenhang mit der Hirntoddiagnose laut. Nach deren Ansicht ist ein hirntoter Mensch nicht als Toter sondern als Sterbender zu betrachten. Eine Entnahme der Organe käme somit einer bewussten Tötung gleich.

Judentum

Ablehnend gegenüber der Organentnahme nach dem Hirntod stehen auch orthodoxe Juden. Nach der jüdischen Gesetzesauslegung der Halacha gilt ein Mensch erst dann als tot, wenn sein Herz nicht mehr schlägt und die Atmung ausgesetzt hat. Zudem sieht das Judentum den menschlichen Körper als eine Leihgabe Gottes an, der unversehrt beerdigt werden soll. Ende der 1980er Jahre erteilte das oberste Rabbinat Israels der postmortalen Organspende jedoch seinen Segen und erließ sogar ein religiöses Gebot zur Spende.

Islam

Analog zum Christentum und Judentum gilt auch im Islam der Glaubensgrundsatz, dass der Körper eine Leihgabe Gottes ist. Deswegen lehnen traditionell ausgerichtete Muslime eine Organspende nach dem Tod eher ab. Mehrheitlich wird die Organspende von islamischen Rechtsgelehrten jedoch als gottgefällige Handlung angesehen, um Menschenleben zu retten. Auf der 3. Internationalen Konferenz Islamischer Gelehrter im jordanischen Amman wurden 1986 Herz- und Hirntod als gleichwertig eingestuft. Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland bewertet das Transplantationsgesetz von 1997 als mit dem Islam vereinbar.

Fernöstliche Religionen

Deutlich unheitlicher wird die Frage nach der postmortalen Organspende im Buddhismus, Hinduismus und Shintoismus bewertet. In der buddhistischen Lehre wird der Tod als Prozess begriffen, bei dem sich der Geist erst allmählich vom Körper trennt. Herz- oder Hirntod lassen sich deswegen nicht als Endpunkt des Lebens definieren. Allerdings hat der Dalai Lama als oberster Vertreter des tibetischen Buddhismus sich für die Organspende ausgesprochen. Im Hinduismus existieren ebenfalls keine klaren Regelungen, auch wenn die Meinung vorherrscht, dass der Körper unversehrt bleiben sollte. Im japanischen Shintoismus wird eine postmortale Organspende traditionell abgelehnt.

Als unproblematisch wird in den Weltreligionen die Spende von sich selbst regenerierenden Organen und Geweben angesehen. Dazu gehören Blut, Haut und Knochenmark. Auch die Lebendspende einer Niere stellt keinen Verstoß gegen religiöse Vorschriften dar. Ebenso übereinstimmend betonen die Weltreligionen, dass eine Spende immer nur freiwillig und aus Gründen der Humanität und Nächsenliebe erfolgen kann. Kommerzielle Interessen dürften mit einer Spende in keinem Fall verbunden werden.