Piwik Webtracking Image

Neues Statistikgesetz beschlossen

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
1 Min

INNERES

Einstimmig hat der Bundestag in der vergangenen Woche den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes" (17/9219) in modifizierter Fassung (17/12396) verabschiedet. Damit wird das 1957 in Kraft getretene Bevölkerungsstatistikgesetz laut Regierung grundlegend überarbeitet.

Vorgesehen sind sprachliche Anpassungen an das "vor Jahren geänderte Scheidungs- und Kindschaftsrecht, an das 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" sowie eine bessere Erfassung der Daten zur deutschen Staatsangehörigkeit vor. Weiterhin sollen "fachstatistisch gebotene Verbesserungen realisiert" werden.

Danach wird die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 bisher nicht statistisch erfasst. Die Lebenspartnerschaft sei durch die Reform des Personenstandsrechts als neuer Personenstand aufgenommen worden und "daher als solcher in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung zu erfassen", heißt es in der Vorlage. Da die Bevölkerung auch nach Familienstand fortzuschreiben sei, sei auch dafür die Lebenspartnerschaft statistisch zu erfassen. Eine solche Fortschreibung setze die Erfassung des Bestandes voraus, die mit dem Zensus 2011 erfolge. Für die nachträgliche Erfassung von Lebenspartnerschaften, die zwischen dem Zensusstichtag 9. Mai 2011 und dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2014 eingegangen werden, ist eine rückwirkende Erfassung vorgesehen. Zudem werden weitere Änderungen berücksichtigt, die sich aus der Reform des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 ergeben haben. So wird etwa auf die Erhebung der Angaben zur Religion bei den Standesämtern verzichtet, weil diese dort nur noch eingeschränkt und nur auf besonderen Wunsch der Betroffenen eingetragen werden.