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Nicht alle dürfen wählen

WAHLRECHT II Bundestag lehnt Oppositionsvorstöße ab

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
2 Min

Die Opposition ist vergangene Woche im Bundestag mit Vorstößen zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und FDP lehnte der Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe der SPD- (17/1047) und der Grünen-Fraktion (17/1150) sowie einen Antrag der Linksfraktion (17/1146) ab. Ziel der Vorlagen war es, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen eingeräumt wird.

Hilfen für Behinderte

Erstmals befasste sich das Parlament zudem mit einem Antrag der SPD-Fraktion zur "Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten" (17/12380). In der Vorlage, die zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde, verweist die Fraktion darauf, dass nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Nach geltenden menschenrechtlichen Standards seien diese Ausschlusstatbestände jedoch nicht zu rechtfertigen.

Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf vorlegen, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Zudem fordert die Fraktion die Regierung auf, Regelungen so zu ändern beziehungsweise "neue Regelungen dahingehend zu erlassen, dass die Unterstützung bei der Stimmabgabe für alle Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird".

Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern "und somit die Stimmabgabe erleichtert wird".