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Neue technische Möglichkeiten

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
1 Min

RECHT

Die Einsatzmöglichkeiten von Videokonferenztechniken in deutschen Gerichten wird ausgeweitet. Das hat der Bundestag in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag mehrheitlich beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/1224) des Bundesrates zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik wurde in zweiter und dritter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen angenommen.

Das Gericht kann künftig nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen den Einsatz von Videokonferenztechnik gestatten. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen können künftig nicht mehr angefochten werden.

Der Entwurf der Länderkammer erweitert die Möglichkeiten, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung anzuhören. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert die Länderkammer. Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz kommt, liege dabei aber immer beim Gericht selbst, heißt es in der Vorlage weiter.