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Rezepte gegen korrupte Ärzte

04.03.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
1 Min

GESUNDHEIT

Der Bundestag befasste sich vergangene Woche mit der Forderung nach einem Gesetz, das Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten, Pharmaindustrie oder Herstellern von Medizinprodukten unter Strafe stellt. SPD (17/12213) und Die Linke (17/12541) hatten jeweils einen Antrag mit dieser Stoßrichtung vorgelegt. Die beiden Fraktionen ziehen damit die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012. Der BGH hatte verneint, dass sich Vertragsärzte strafbar machen, wenn sie von einem Pharmaunternehmen für die Verordnung von Arzneimitteln dieser Firma Geld annehmen.

Solche Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen geben nach Meinung von Dietrich Monstadt (CDU) Anlass, die geltenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeite derzeit entsprechende Vorschläge. Hingegen sei es verkehrt, jetzt "sofort ein Sondergesetz für Ärzte zu schaffen", meinte Monstadt. Und Heinz Lanfermann (FDP) mahnte: "Wir sollten uns alle einig sein, dass ein Generalverdacht gegenüber allen Ärzten nicht gerechtfertigt ist." Edgar Franke (SPD) hielt dem entgegen: "Wir brauchen eine Abschreckung, eine Generalprävention gegenüber denjenigen, die ganz bewusst das System ausnutzen." Kathrin Vogler (Die Linke) hält die Regelungen im Berufs- und Sozialrecht gegen Bestechlichkeit von Ärzten gar für wirkungslos. Daher führe "kein Weg an neuen und wirksamen Regelungen vorbei". Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte die Forderungen von SPD und Linken, kündigte aber an: "Auch meine Fraktion wird in Kürze dazu einen Antrag einbringen." Die beiden Vorlagen wurden zur Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.