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Beteiligung bei Großvorhaben

04.03.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
1 Min

INNERES

Die Öffentlichkeit soll in Zukunft stärker an der Planung von Großvorhaben beteiligt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (17/9666) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion in modifizierter Fassung (17/12525). Die drei Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Ziel der Neuregelung ist es laut Vorlage, "durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern".

Vorgesehen ist, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren - also vor der förmlichen Antragstellung - erfolgen und eine "frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen" ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Letztere soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.

Das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll dem Gesetzesbeschluss zufolge nicht nur der Behörde, sondern auch der "betroffenen Öffentlichkeit" mitgeteilt werden. Zudem sollen "öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen".