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Besserer Schutz vor Betrug

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
1 Min

IMMOBILIENHANDEL

Der Bundesrat will den Verbraucherschutz hinsichtlich sogenannter Schrottimmobilien stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12035) der Länderkammer wurde vergangene Woche in erster Lesung im Bundestagsplenum beraten.

Seit den 1990er Jahren würden systematisch minderwertige Immobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft. "Sowohl der Immobilienerwerb als auch die erforderliche Kreditaufnahme werden oft von Strukturvertrieben vermittelt, die die prospektiven Käufer zu Hause aufsuchen oder anrufen und zu dem Geschäft überreden", heißt es in der Vorlage.

Dieses Geschäftsmodell funktioniere jedoch nur, wenn Lücken im Beurkundungsgesetz (BeurkG) ausgenutzt würden, argumentiert die Länderkammer. Somit setze die Gesetzesinitiative "auf eine Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren, flankiert durch eine Erweiterung der Amtsenthebungsgründe der Bundesnotarordnung (BNotO)". Deshalb sollen auch die Amtsenthebungsgründe in der BNotO erweitert werden, damit ein Notar des Amtes zu entheben ist, wenn er "wiederholt grob gegen die verbraucherschützenden Pflichten" verstoßen hat.

Zur Begründung hebt der Bundesrat hervor, dass der Erwerb einer Immobilie für viele Verbraucher eine "bedeutende Investition und mit großen finanziellen Anstrengungen verbunden" ist. Daher müssten Schutzlücken geschlossen werden.