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Kurz notiert

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
3 Min

Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben

Die Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Einen Tag nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat einen entsprechenden Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (17/12463). Die vom Bundestag im Juni 2012 gegen den Widerstand der Opposi- tion beschlossene Widerspruchslösung (17/7746, 17/10158) ist damit vom Tisch und eine automatische Weitergabe von Meldedaten nicht mehr möglich. Das neue Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

Bockhahn neues Mitglied

im Kontrollgremium

Der Bundestag hat auf Vorschlag der Linksfraktion (17/12462) deren Abgeordneten Steffen Bockhahn zum neuen Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes gewählt. Für Bockhahn stimmten 449 Parlamentarier; 70 votierten gegen ihn, 44 enthielten sich. Bockhahn folgt damit im PKGr auf Wolfgang Neškovic, der im Dezember 2012 aus der Linksfraktion ausgetreten war und jetzt fraktionsloser Abgeordneter ist.

Änderung der Geheimschutzordnung

Der Bundestag hat seine Geheimschutzordnung "im Zusammenhang mit geheimhaltungsbedürftigen Belangen in parlamentarischen Anfragen" geändert. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Geschäftsführungsausschusses (17/12287) verabschiedete das Parlament vergangene Woche bei Enthaltung der Linksfraktion. Danach wird die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen in einem zur Veröffentlichung vorgesehenen Teil die Gründe für die Geheimhaltungsbedürftigkeit einer erfragten Information darlegen und in einem zweiten Teil die als Verschlusssache eingestufte Information an die Geheimregistratur des Bundestages weiterleiten, wo sie jedes Parlamentsmitglied einsehen kann. Anders als bisher wird die Möglichkeit, die Verschlusssache im eigenen Büro einzusehen, auf Mitglieder von Untersuchungsausschüssen oder sontigen Gremien beschränkt, die, wie etwa das Parlamentarische Kontrollgremium, regelmäßig geheim tagen.

Bundestag diskutiert Betreuungsrecht

Das deutsche Betreuungsrecht gilt als eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5323) auf eine Große Anfrage der Grünen-Fraktion (17/2376) mit, die am vergangenen Freitag im Bundestagsplenum debattiert wurde. Die Optimierung der Ressourcen im Betreuungsrecht solle dazu dienen, dass das Betreuungsrecht an der "richtigen Stelle in dem erforderlichen Maß zum Einsatz" kommt, schreibt die Regierung weiter. Deshalb habe die interdisziplinäre Arbeitsgruppe verschiedene Modelle zur strukturellen Veränderung beraten. So überlege sie im Moment die Beibehaltung des bestehenden Systems der rechtlichen Betreuung. Eine Verbesserung des Betreuungsrechts könne aber durch die Einbindung der Betreuungsbehörde als Eingangsinstanz einerseits oder durch das Mittel eines "obligatorischen Sozialberichts" möglich sein. Der Schwerpunkt liege in einer obligatorischen Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren und in der Erstellung eines qualifizierten Berichts für das Gericht.

Neues Wahlrecht ist endgültig beschlossene Sache

Die Neuregelung des Wahlrechts hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Gut eine Woche nach dem Bundestagsbeschluss zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hat der Bundesrat am Freitag die Novelle gebilligt, die damit für die Bundestagswahl am 22. September wirksam werden kann. Das Gesetz soll wieder für ein verfassungskonformes Wahlrecht sorgen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Recht zur Sitzverteilung im Bundestag im Zusammenhang mit Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt hatte. Das jetzt beschlossene Ausgleichsmodell sorgt künftig dafür, dass Überhangmandate einer Partei zu Ausgleichsmandaten für anderen Parteien führen, damit das Größenverhältnis zueinander entsprechend dem Zweitstimmenergebnis erhalten bleibt.