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Steuerpaket beschlossen

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
1 Min

FINANZEN

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375, 17/12532) beschlossen. SPD, Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen das Steuerpaket, mit dem die gegenseitige Amtshilfe in der EU in Steuerangelegenheiten verbessert und außerdem eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen vorgenommen werden. Aufgegriffen würden damit "notwendige, vornehmlich rechtstechnische Maßnahmen", die zunächst im Jahressteuergesetz 2013 enthalten gewesen seien, wird im Entwurf erläutert. Zum Jahressteuergesetz hatte es keine Einigung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gegeben. Das Gesetz sieht unter anderem eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsländern zur Festsetzung von Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten vor.

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Nach der derzeitigen Regelung sind Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Veränderungen sind bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2014 vorgesehen. Danach sind Banken und Lebensversicherungen verpflichtet, einmal im Jahr die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen und gegebenenfalls die Kirchensteuer wie jetzt schon die Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen der Kunden einzubehalten und abzuführen.