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Besoldung wird neu geregelt

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
1 Min

BESOLDUNG

Die Professorenbesoldung des Bundes soll neu geregelt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12455) vor, den der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen hat. Bei der Neuregelung werden dem federführenden Bundesinnenministerium zufolge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit seinem Urteil vom 14. Februar vergangenen Jahres "Handlungsbedarf für Bund und Länder aufgezeigt hat".

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 anzuheben und zugleich "Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile" einzuführen. Bislang gewährte "Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge" sollen auf die Gehaltserhöhung angerechnet werden, soweit sie den Betrag übersteigen, um den das jeweilige Grundgehalt angehoben wird. "Besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge sollen dagegen nicht der Anrechnung unterfallen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes weiter.

Nach Angaben des Bundesinnenministerium sind von dem Entwurf rund 850 Professoren in den Hochschulen des Bundes und vom Bund mitfinanzierten Forschungseinrichtungen erfasst. Für sie stelle die neue Gehaltsstruktur "nicht nur eine amtsangemessene Besoldung sicher", sondern ermögliche auch eine Fortführung der leistungsbezogenen Gehaltsbestandteile.

Die Vorlage greift zudem "Änderungsbedarf auf, der sich aus der Rechtsprechung, organisatorischen Umstrukturierungen und Praxiserfordernissen ergeben hat". Dazu zählt unter anderem die rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags bis zum 1. August 2001 an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften.