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Reform des Gebührenrechts

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
1 Min

INNERES

Das Gebührenrecht des Bundes wird reformiert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10422) in geänderter Fassung (17/12722). Links- und Grünen-Fraktion enthielten sich.

Mit der Reform soll das Gebührenrecht des Bundes modernisiert und vereinheitlicht werden. Derzeit sei eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung "auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich", schreibt die Regierung in der Vorlage. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der Kalkulation der Gebühren, die mitunter im Zuge verwaltungsgerichtlicher Überprüfung zu erheblichen Mindereinnahmen des Bundes führten.

Der Vorlage zufolge soll durch "handhabbare und klare Vorgaben" für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die "Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze" ausgerichtet werden. Ferner sollen durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten.