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Mehr Rechte für Missbrauchsopfer

SCHUTZGESETZE Bundestag beschließt Verbesserungen für Betroffene

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Das Parlament hat viele Verbesserungen für Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen. Insbesondere Betroffene im Kindes- und Jugendalter erhalten künftig mehr Rechte.

Bei Enthaltung der Grünen stimmte das Plenum am vergangenen Donnerstag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (17/6261) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12735).

Mehr Informationsrechte

Unter anderem soll die Mehrfachvernehmung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch vermieden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sind Vernehmungen eine extreme Belastung. Durch sie müssen sie sich die körperlichen und seelischen Qualen immer wieder vor Augen führen. Deshalb ist bereits die Verwertung von Audio- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen im Prozess bei nicht erwachsenen Opfern möglich. Künftig ist das auch dann noch möglich, wenn sie inzwischen volljährig geworden sind. Denn oft wirken die traumatischen Erlebnisse bis weit ins Erwachsenenalter hinein.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll die Vernehmung möglichst durch einen Richter erfolgen. Außerdem sollen künftig alle durch eine Tat verletzten Zeugen bei ihrer Vernehmung die Gelegenheit haben, über mögliche Auswirkungen der Tat auf ihr Leben zu berichten.

Bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern soll die Öffentlichkeit nicht mehr zugelassen werden. Zudem können sich die Betroffenen in bestimmten Fällen besser über Urlaub und Haftlockerungen des Täters informieren.

Künftig steht einem Opfer ein kostenloser Opferanwalt auch dann noch zu, wenn das Verfahren erst im Erwachsenenalter beginnt.

Initiativen abgelehnt

Gegen das Votum von Sozialdemokraten und Linksfraktion lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der SPD zum Thema sexueller Missbrauch (17/3646) ab. Die SPD will die strafrechtliche Verjährungsfrist auf 20 Jahre und die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre erhöhen. In einem ebenfalls abgelehnten Änderungsantrag (17/12737) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf tritt die Fraktion dafür ein, die strafrechtliche Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen zu lassen. Dadurch könnten diese Straftaten bis zum vollendeten 50. Lebensjahr des Opfers verfolgt werden.

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen und eines Großteils der Linken wies der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht (17/5774) zurück. Die Grünen treten für eine Ausweitung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre ein.