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Prima Streifen

KULTUR Seit 1967 fördert der Bund den deutschen Film. Die Politik will auch in Zukunft an diesem Erfolgsmodell festhalten

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
4 Min

Til Schweiger und Christian Petzold haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam. Der Sonnyboy des deutschen Films lockt mit "Keinohrhasen" und "Kokowääh" Millionen in die Kinos. Petzolds Dramen wie "Barbara" oder "Die innere Sicherheit" gewinnen Silberne Bären und Deutsche Filmpreise - die Millionenmarke an der Kinokasse haben sie aber nie geknackt. Trotzdem arbeiten beide mit kommerziellem Erfolg. Die Filme spielen ihre Budgets wieder ein. Regionale Förderer in den Ländern und die Filmförderungsanstalt erhalten ihre bedingt rückzahlbaren Kredite zurück.

Die Bundesländer unterstützen mit Steuergeldern den Dreh von Filmen in ihrer Region. Die Bundesregierung wählte ein alternatives Modell. Wer Kinofilme zeigt, zahlt in einen Topf ein, der von der Filmförderungsanstalt (FFA) verwaltet wird. Gegenwärtig liegt der Etat bei rund 78 Millionen Euro. Dieses Geld fließt in deutsche Kinoproduktionen.

Die Idee für dieses System entstand nach der größten Krise in der Geschichte der "siebten Kunst", die Mitte der 1960er Jahre begann. Das Fernsehen hatte seinen Siegeszug angetreten, die Zuschauer zogen das Pantoffelkino dem Filmtheater vor. Der Kartenverkauf brach drastisch ein, den Produzenten fehlte das Geld für den Dreh neuer Filme. Um ihnen zu helfen, wurde 1967 das Filmförderungsgesetz (FFG) vom Bundestag verabschiedet. Alle fünf Jahre wird es novelliert. In diesen Wochen stehen im Parlament die Lesungen der Novelle (17/12370) zum 1. Januar 2014 an.

Die Kinos zahlen seitdem einen kleinen Prozentsatz ihres Umsatzes an die FFA. In den 1990 Jahren wurden die Videoanbieter in das System einbezogen, im neuen Jahrtausend die Anbieter digitaler Kopien. Nur die Fernsehsender blieben vorerst außen vor - keine Bundesregierung wollte sich über die Kulturhoheit der Länder hinwegsetzen. Der Film- und Fernsehproduzent Alexander Kluge schlug 1974 schließlich einen Kompromiss vor. ARD und ZDF zahlen im Rahmen der Film- und Fernsehabkommen ihren Obulus an die FFA, in den 1990ern folgten die privaten Sender.

Reformen

Trotzdem entzündete sich in jeder Novellierungsrunde des FFG heftige Diskussionen um die Einbeziehung der Sender. Zudem wurde das System mehrmals reformiert. Die Mütter und Väter des Gesetzes wollten nur den Regisseuren Geld für einen neuen Film geben, die Erfolg an der Kinokasse hatte. So wurden die "Schulmädchen"-Filme belohnt, die Filme von Rainer Werner Faßbinder gingen dagegen leer aus. Langsam setzte sich auch der Gedanke durch, junge Filmemacher zu unterstützen. Die Förderung von Autoren, des Drehs von interessanten Projekten sowie des Verleihs inhaltlich engagierter und künstlerisch mutiger Filme wurden peu à peu zusätzlich ins Gesetz aufgenommen. Auch bei der Verwendung der Mittel gab es einen Paradigmenwechsel. Zunächst waren nur Produzenten und Verleiher Nutznießer der Förderung. Heute gilt der Grundsatz, dass alle Gruppen der Filmwirtschaft, die Abgaben entrichten, Anspruch auf Auschüttungen haben. Zum Beispiel auf Zuschüsse bei der Renovierung von Filmtheatern oder die Digitalisierung der Leinwände von kleineren Kinos.

Einige gravierende Änderungen des FFG beschloss der Bundestag 2004. Neben deutschen konnten auch Produzenten aus EU-Ländern Förderanträge stellen. Die Schweiz soll jetzt mit einbezogen werden. Mit der "kriteriengestützten Referenzfilmförderung" werden seitdem künstlerische Erfolge wie die Teilnahme an Festivals in Berlin, Cannes und Venedig oder der Gewinn des Deutschen Filmpreises, des Oscars oder des Golden Globes belohnt. Der Preis der Auslandspresse in Hollywood wird nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf allerdings gestrichen.

Um die neue Förderart zu finanzieren, mussten allerdings die Einzahlungen steigen. Der Abgabensatz der Kinos wurde überproportional angehoben. Das traf diese Branche in einem Moment, in dem ihr wirtschaftlich das Wasser bis zum Hals stand. Unzählige Multiplexe waren seit 1991 entstanden, die Kredite nicht abbezahlt. 2003 fehlten zudem große Kassenmagneten, der Umsatz war eingebrochen.

Klagen

Die Kinokette UCI klagte deshalb gegen das FFG. Andere Ketten und Kinos zogen nach. Die Eigentümer wollten die lästige Zahlungsverpflichtung vom Tisch haben. Das Bundesverwaltungsgericht wies dieses Ansinnen im Februar 2009 ab. Nur in einem Punkt gaben die Richter den Klägern Recht. Es verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Kinos und Videotheken zu Zahlungen verpflichtet seien, während das Fernsehen nur auf freiwilliger Basis in das System eingebunden sei. Im Rahmen einer "kleinen Novellierung" wurde das vom Parlament korrigiert. Seit 2011 sind öffentlich-rechtliche und private Sender zu Zahlungen verpflichtet. Doch die Nachbesserung reichte der UCI nicht. Sie reichte beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das FFG ein. Die Karlsruher Richter haben bislang noch nicht entschieden, ob die Klage angenommen wird.

Auf diesen Schwebezustand nimmt die Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung Rücksicht und will nur kleine Korrekturen am FFG vornehmen. So soll die Laufzeit von fünf auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden - in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abweist und eine große Reform zeitnah möglich wird.

Zwei Änderungen hat die Regierung dem Bundestag trotzdem vorgeschlagen. Zum einen soll die Produktion von barriefreien Filversionen für seh- und hörgeschädigte Menschen im Fokus der Förderung stehen. Zudem soll sich die FFA bei der Pflege des deutschen Filmerbes engagieren. Seit 2004 sind die Produzenten verpflichtet, eine archivwürdige Kopie im Bundesfilmarchiv zu hinterlegen. Jetzt steht die Digitalisierung der analogen Filmrollen des gesamten deutschen Filmschatzes an.

Doch es gibt weiteren Diskussionbedarf: Die SPD fordert, dass nur Filme gefördert werden, deren Produzenten Tarifvereinbarungen einhalten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wiederum werben für eine Förderquote für den Kinderfilm. Und aus der Filmbranche liegt ein Papier vor, nach dem das Fördersystem grundlegend reformiert werden soll.