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Musikvereine klagen über KSK

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

PETITIONEN

Mit gestrafften und leicht verständlichen Fragebögen soll es künftig für ehrenamtliche Musikvereine und Chöre leichter zu erkennen sein, ob sie einer Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Das erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Der von seinem Ministerium erarbeitete Fragebogen sei getestet worden und bei den Betroffenen gut angekommen, sagte Fuchtel. Gleichzeitg machte er deutlich, dass eine völlige Herausnahme der Vereine aus der Abgabepflicht nach Ansicht des Ministeriums nicht möglich sei.

Grundlage der Sitzung war eine Petition mit der Forderung, weitreichende Ausnahmen zur Befreiung von Musikvereinen von der KSK-Abgabepflicht für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses gesetzlich zu regeln. Laut Petent Andreas Horber ist es ehrenamtlichen Vereinsvorständen nicht möglich, eine Einschätzung über eine Abgabepflicht des eigenen Vereins zu treffen.

Die Gefahr, Ehrenamtliche mit Bürokratie zu überlasten, erkannte auch Staatssekretär Fuchtel. Er verwies auf die Möglichkeit der Ausgleichsvereinbarungen. Diese einmalige jährliche Zahlung von 1,60 Euro pro Schüler entbinde von jeglicher Bürokratie, sagte Fuchtel. Petent Horber zog dies in Zweifel. Es gebe schließlich eine rückwirkende fünfjährige Nachweispflicht. Zudem sei auch der geringfügig erscheinende Betrag von den Musikvereinen zusätzlich aufzubringen. Horber plädierte für mehr Unterstützung des Ehrenamtes "nicht nur in Sonntagsreden". Schließlich übernähmen die Vereine eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und trügen zur sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen bei.