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Ein Mordfall und drei Anrufe

SICHERHEIT Koalition und SPD stimmen für Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

25.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
3 Min

Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag den Weg für die geplante Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft frei gemacht. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12034) in geänderter Fassung (17/12879) votierten vergangene Woche im Parlament neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP auch die oppositionellen Sozialdemokraten.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni dieses Jahres für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft ist jedoch, wie es in der Vorlage heißt, für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ein "unverzichtbares Ermittlungsinstrument", weshalb Handlungsbedarf bestehe.

Änderungen am Entwurf

Bestandsdaten sind "Kundendaten wie zum Beispiel eine Telefonnummer und die dazugehörigen Namen und Adressen, E-Mail-Adressen oder andere sogenannte Anschlusserkennungen", wie der CDU-Abgeordnete Armin Schuster in der Debatte erläuterte. Sie könnten für Ermittlungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung "von entscheidendem Wert sein", argumentierte Schuster. Als Beispiel führte er einen Mordfall an, bei dem die Polizei feststellt, dass beim Opfer zuletzt Anrufe mit drei verschiedenen Telefonnummern eingegangen sind. Zur Verfolgung dieser Spur brauche man die zu den Nummern gehörenden Namen, wozu eine Bestandsdatenanfrage beim jeweiligen Telefondienstanbieter erfolge. Auch Zugangssicherungscodes wie Passwörter, Handy-PINs und PUKs könnten Ermittler abfragen, wobei laut Verfassungsgericht klargestellt sein müsse, "dass Auskünfte nur erteilt werden dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind".

Schuster verwies zugleich darauf, dass sich die Koalition mit der SPD auf eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf verständigt hatte. So habe man etwa für die Abfrage von Bestandsdaten zu dynamischen IP-Adressen "eine Benachrichtigungspflicht und den Richtervorbehalt verankert" und auch für die Abfrage von Zugangssicherungscodes einen Richtervorbehalt implementiert, "um auszuschließen, dass ein heimlicher Zugriff auf Daten des Betroffenen ohne richterliche Zustimmung erfolgt".

FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz unterstrich, bei Bestandsdatenauskünften gehe es "nicht darum, wer mit wem telefoniert hat und wer wie lange auf welcher Homepage war". Bestandsdaten aber seien "unerlässlich für die Verfolgung von Straftaten". Da der Staat jedoch keinen unbegrenzten Zugriff auf solche Daten haben dürfe, habe man diese Grenzen "in dieses Gesetz eingezogen" und für "höchst sensible Daten" wie Zugangssicherungsdaten "rechtsstaatliche Sicherungen" eingebaut.

Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann

sagte, man sei in den Verhandlungen mit der Koalition so weit gekommen, dass man die Anforderungen des Verfassungsgerichts mehr als erfülle. "Jetzt stehen Mitteilungspflichten (...) im Gesetzentwurf, der Richtervorbehalt wird eingeführt, und es ist ein Bericht zur Entwicklung bei den festen IP-Adressen vorzulegen. All das sind Standards, die über die Forderungen des Verfassungsgerichts hinausgehen". Sie seien aber "dringend geboten, um dem Misstrauen einer berechtigterweise kritischen Öffentlichkeit zu begegnen, aber auch, um zu zeigen, dass der Gesetzgeber sehr darauf achtet, dass bei Sicherheitsgesetzen das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird".

"Neue Eingriffe"

Für Die Linke kritisierte ihr Abgeordneter Jan Korte, die Regelung zum Richtervorbehalt etwa im Hinblick auf PINs und PUKs sei "nicht einmal ansatzweise ausreichend" und bei der Benachrichtigungspflicht eine Einschränkung vorgesehen. Das Bundeskriminalamt werde "weiter zu einer allumfassenden Internetpolizei ausgebaut" und Überwachungsbefugnisse ausgeweitet. Auch der Grünen-Parlamentarier Konstantin von Notz monierte, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden würden erweitert. Die Benachrichtigungspflicht laufe "in der Regel ins Leere", ähnlich sei es mit dem Richtervorbehalt. Der Gesetzentwurf enthalte "gravierende neue Eingriffe sowohl in das Telekommunikationsgeheimnis als auch in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung".