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Alternative zu den Provisions-Geschäften

Finanzberatung II Bundesregierung will "Honorarberatung" per Gesetz stärken

25.03.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

Wenn Geld angelegt werden soll, braucht der oft über den Kapitalmarkt schlecht informierte Anleger Beratung. Und da können Risiken lauern. Banken und Versicherungen können die eigenen Produkte in rosigen Farben malen. Neutral und ohne Provisionen kann dagegen der "Honorarberater" tätig werden. Der arbeitet natürlich nicht uneigennützig, sondern verlangt ein Honorar für seine Leistung. Die Koalition will diesen noch kleinen Berufsstand fördern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) eingebracht. Damit soll eine Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis aufgezeigt werden.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche begrüßten Beraterverbände und Fondsgesellschaften die Pläne für die gesetzliche Verankerung des "Honorarberaters", der über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen muss und sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken darf.

Enorme Vermögensverluste

So erklärte der Bundesverband deutscher Honorarberater: "Angesichts der enormen Vermögensverluste, die Anleger aufgrund falscher Anlageberatung erleiden, aber auch der Folgeschäden für die Branche selbst, ist ein Systemwechsel in der Finanzindustrie zwingend." Für den Verband ist ein Provisionsverbot sogar die beste Lösung. Die Bundesinitiative der Honorarberater begrüßte den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Finanz-Planer, der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete, "der zu allen Fragestellungen im Bereich Versicherungen, Kapitalanlagen und Baufinanzierung auf Honorarbasis neutral, sachkundig und im besten Sinne des Kunden berät".

Auch der Fondsverband BVI unterstützte den Gesetzentwurf "uneingeschränkt", wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Vom Verband geschlossene Fonds hieß es, die vorliegenden Regelungen seien gut geeignet, "zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen". Widerstand gab es vom Bundesverband der Vermögensberater. In keiner Weise nachvollziehen könne man die schon im Gesetzestitel deklarierte "Förderung" der Honoraranlageberatung. Für eine staatliche Förderung bestehe keine Notwendigkeit. Der Markt solle entscheiden, welche Marktanteile die Honorarberatung habe: "Bislang hat er sich jedoch gegen die Honorarberatung von Verbrauchern entschieden", so das Fazit der Vermögensberater.