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Neue Regeln nicht nur für Professoren

BEAMTE II Opposition bemängelt Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
3 Min

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag vergangene Woche den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (17/12455) in modifizierter Fassung (17/13134) verabschiedet. Gegen die Vorlage stimmte die Grünen-Fraktion, während sich die SPD und Die Linke enthielt.

Die Neuregelung der Besoldung der Professoren des Bundes war nach den Worten des CDU-Abgeordneten Armin Schuster notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2012 Teile der bisherigen Regelung für unwirksam erklärt hatte. Nun stiegen die Grundgehälter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3, zugleich würden für diese Gruppen "Erfahrungsstufen" eingeführt, gab Schuster zu Protokoll. Erhalten blieben leistungsbezogene Besoldungsbestandsteile "und damit die Grundlagen des Leistungsprinzips".

Längere Arbeitszeiten

Schuster verwies zugleich darauf, dass die Vorlage unter anderem auch eine Anhebung der Arbeitszeiten der Feuerwehrleute der Bundeswehr vorsieht. Bislang seien die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden "durch Mehrarbeitsvergütung abgeglichen" worden, doch habe der Bundesrechnungshof die bisherige Arbeitszeitregelung und Vergütungspraxis als rechtswidrig beanstandet. Die Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden sei "angesichts des hohen Anteils des Bereitschaftsdienstes" nachvollziehbar.

Dem FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert zufolge ist die Bundeswehr bis Ende 2017 "darauf angewiesen, dass die Feuerwehrbeamten bezüglich ihrer Wochenarbeitszeit eine Opt-out-Regelung eingehen und freiwillig bis zu 54 Wochenstunden Dienst leisten". Die Koalition habe sich nun darauf geeinigt, den Übergang von 41 auf 48 Wochenstunden schrittweise zu gestalten. Danach bestehe der erste Teil der neuen Vergütung aus einem Sockelbetrag für alle Feuerwehrbeamte mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, der sich jährlich etwas vermindere und Ende 2017 auslaufe. "Opt-out-Beamte" erhielten weiterhin eine variable Vergütung der 24-Stunden-Schichten, die von 30 Euro im Jahr 2013 auf 46 Euro im Jahr 2017 ansteige. Damit habe man eine "gute Lösung" gefunden. Auch sorge die Koalition mit der Neuregelung für eine bessere Vergütung der etwa 850 Professoren an Hochschulen des Bundes und Forschungseinrichtungen mit Bundesbeteiligung.

Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Gunkel kritisierte, dass der Ausgleich für die Anhebung der Arbeitszeit bei den Bundeswehrfeuerwehren auf 48 Stunden durch eine bis zum Jahr 2017 abschmelzende Zulage erfolgen solle. Seine Fraktion sei der Meinung, "dass die Mehrarbeit heute genauso wie in fünf Jahren bezahlt werden muss", doch habe die Koalition einen entsprechenden Änderungsantrag der SPD abgelehnt.

Gunkel wandte sich zudem dagegen, dass die Neuregelung bei der "Stellenzulage für ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige" sogenannte Wärmebildsystemoperatoren bei Hubschrauberbesatzungen der Bundespolizei ausschließe, indem sie sich nur noch auf die Bundeswehr beziehe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum hier eine Unterscheidung zwischen Bundeswehr und Bundespolizei stattfinde. "Gleiche Arbeit sollte auch gleich entlohnt werden", argumentierte er.

Für Die Linke lehnte ihr Abgeordneter Frank Tempel eine "Streichung der Fliegerzulage für Wärmebildsystemoperatoren ab". Es sei eine "nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung", wenn Bundeswehrangehörigen, die als Wärmebildsystemoperatoren tätig sind, die Zulage weiterhin gewährt wird, "während man diese den Bundespolizisten verweigern will", argumentierte er.

"Europarechtswidrig"

Der Grünen-Parlamentarier Konstantin von Notz kritisierte mit Blick auf die im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags bis zum 1. August 2001 an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften, dass die Koalition hier "nur noch offene Klageverfahren regeln" wolle. Dies sei europarechtswidrig. Es könne nicht sein, "dass das Recht nur für diejenigen gelten soll, die juristisch bewandert genug sind, auf Verdacht gegen Entscheide zu klagen", gab der Grünen-Abgeordnete zu Protokoll.