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Altersgeld für Ausgeschiedene

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
1 Min

BEAMTE I

Richter, Beamte und Soldaten, die freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, erhalten einen Anspruch auf ein "Altersgeld". Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/12479) vor, den der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit sowie der Linksfraktion verabschiedete. Gegen die Vorlage votierten die Sozialdemokraten, während sich die Grünen der Stimme enthielten.

Nach geltendem Recht setzt ein Anspruch auf Ruhegehalt voraus, dass bis zum Ruhestand ein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat bestanden hat. Bei vorzeitiger Auflösung entfallen die darin begründeten Versorgungsansprüche. Dafür ist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.

Mit der ausschließlichen Nachversicherung sind der Vorlage zufolge "wirtschaftliche Nachteile verbunden, die einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft entgegenstehen". Dieses "Mobilitätshemmnis" soll mit der Neuregelung abgebaut werden.

Daher sollen vorzeitig ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten künftig gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld geltend machen können. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch soll ruhen, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat.