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Kurz notiert

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
3 Min

Grüne: Militärseelsorge für alle Glaubensrichtungen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion die "Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen, die sich innerhalb der Bundeswehr mit Fragen des multikulturellen Wandels befassen", verbessern. Ferner soll die Regierung für gläubige Soldaten aller Glaubensrichtungen Militärseelsorge durch Vertreter ihrer Glaubensgemeinschaft einrichten, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/13095), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags stand. Zudem soll sie dem Antrag zufolge auch die Interessen der nicht-gläubigen Soldaten berücksichtigen und "falls gewünscht im Dialog mit ihnen niedrigschwellige Gesprächs- und Beratungsangebote" einrichten, in denen "berufsbezogene ethische Fragestellungen erörtert werden können". Auch fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, aktiv mit Vertretern von Migrantenorganisationen innerhalb der Bundeswehr zusammenzuarbeiten.l

Bundestag lehnt Vorstöße zu Informationsfreiheit ab

Die Grünen-Fraktion ist am Freitag im Bundestag mit einem Vorstoß zur Änderung des

Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gescheitert. Ein Antrag der Fraktion (17/13097), wonach die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen sollte, fand am Freitag keine Mehrheit im Parlament. Nach dem Willen der Grünen sollten unter anderem im IFG festgeschriebene Ausnahmetatbestände, aufgrund derer Informationen verweigert werden können, reformiert und insbesondere der "bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf der Grünen (17/9724), mit dem ins Grundgesetz ein "Grundrecht auf Zugang zu Information" eingefügt werden sollte, wurde von der Koalition und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Bundesrat fordert Neuerungen für Notare

Einstimmig hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung von Artikel 98a des Grundgesetzes (17/1468) abgelehnt. Die Länderkammer wollte Notaren ermöglichen, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen. Dadurch sollten die Gerichte entlastet werden. Einen andere Gesetzesinitiative des Bundesrates nahm der Bundestag hingegen an. Für den Entwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (17/1469) stimmten die Abgeordneten der Koaliton und der SPD gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen. Damit werden Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut.

Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf

Künftig werden Lücken im Verbraucherschutz bei der notariellen Beurkundung von Immobilienkäufen geschlossen. Einstimmig hat der Bundestag am vergangenen Donenrstag den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (17/12035) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13137) angenommen. Hintergrund ist, dass systematisch sogenannte Schrottimmobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft werden, bei denen der Verkehrswert häufig geringer ist als angegeben. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder zur Zwangsvollstreckung, erleiden die Käufer teils existenzbedrohend hohe Verluste, heißt es im Bundesratsentwurf. Dieses Geschäftsmodell funktioniere nur, wenn Lücken im Beurkundungsgesetz ausgenutzt werden.

Regierung soll gegen Softwarepatente vorgehen

Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen haben sich gegen Softwarepatente ausgesprochen. In einem gemeinsamen Antrag (17/13086) fordern sie die Bundesregierung auf, sich gegen Softwarepatente einzusetzen und Software künftig "ausschließlich urheberrechtlich" zu schützen. Der Antrag wurde vergangene Woche vom Plenum zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Bei der gegenwärtigen Rechtslage, heißt es in der Vorlage, würden Entwickler "faktisch die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen" verlieren und Programmierer seien "unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt". Von den Neuerungen sollen auch Open-Source-Software profitieren. z