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Pflegezeit auch für Beamte

INNERES Gesetz regelt auch flexibleren Ruhestandseintritt

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

Die für Arbeitnehmer bereits bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit soll auch für Bundesbeamte eingeführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12356) vor, den der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der oppositionellen SPD in modifizierter Fassung (17/13133) verabschiedete. Dagegen stimmten Die Linke und die Grünen.

Die Familienpflegezeit fördert die häusliche Pflege naher Angehöriger, indem bis zu zwei Jahre lang ein rückzahlbarer Vorschuss auf die Besoldung gewährt wird. Diese Regelung, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gelt, soll nun wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem für Beamte, "denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, außerdem die Möglichkeit vor, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen zu können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten".

Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster verwies auf einen im Innenausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalition. Darin sei vorgesehen, "dass all jene Beamte, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin arbeiten, zehn Prozent Besoldungszuschlag erhalten". Zudem werde die im Bundesbeamtengesetz enthaltene Möglichkeit des Dienstherrn gestrichen, den Ruhestandseintritt ohne Zustimmung des Beamten zu verschieben, gab Schuster zu Protokoll. Nach den Worten des FDP-Parlamentariers Stefan Ruppert motiviert der Zuschlag von zehn Prozent des Grundgehalts "künftig auch diejenigen Beamten zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, die bei Erreichen des Ruhestandsalters den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent bereits erreicht haben". Ihnen hätte eine Verlängerung der Arbeitszeit bisher keine Vorteile gebracht.

Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Gunkel begrüßte, dass die bisher mögliche zwangsweise Dienstzeitverlängerung aufgehoben werde. Er kritisierte zugleich, dass die Genehmigung der Pflegezeit in das Ermessen des Dienstherrn gestellt werde. Zudem äußerte er Zweifel, ob die zeitliche Beschränkung der Pflegezeit auf 24 Monate "den tatsächlichen Anforderungen an die Pflege von Angehörigen entspricht". Auch Konstantin von Notz (Grüne) monierte, die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate "überzeugt angesichts längerwährender Erkrankungen nicht, auch wenn es dort eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit gibt".