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"Ich war 500 Seiten lang fasziniert"

WISSENSCHAFTSPREIS Bundestag zeichnet Arbeit der Juristin Friederike Lange aus

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

"Das Parlament sollte die Beantwortung verfassungsrechtlicher Fragen nicht allein dem Bundesverfassungsgericht überlassen, sondern sich eine eigene Meinung bilden und diese auch vertreten", sagt die Rechtswissenschaftlerin Friederike Lange. Für ihre Dissertation "Grundrechtsbindung des Gesetzgebers. Eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland, Frankreich und den USA" hat ihr Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vergangene Woche den Wissenschaftspreis 2012 des Bundestages überreicht.

"Ablehnung einkalkulieren"

Lange, Mitarbeiterin von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle, befasste sich mit der Frage, ob die Politik bei der Interpretation der Verfassung an Verfassungsgerichtsurteile gebunden ist oder eigene Interpretationen vortragen kann. "Es gibt Spielräume für eine eigene Meinung des Parlaments", ermutigte Lange die Abgeordneten. Die Bereitschaft, beim Verfassungsgericht eine Ablehnung zu riskieren, sollte bei einer Niederlage nicht diskriminiert werden. "Eine lebendige Verfassung bedarf der Mitwirkung einer Vielzahl von Akteuren", betonte die Wissenschaftlerin, deren Dissertation der Würzburger Verfassungsrechtler Horst Dreier betreut hatte.

Norbert Lammert bat die Preisträgerin, ihre Einsichten über die Eigenständigkeit des Parlaments bei ihrer jetzigen Tätigkeit in Karlsruhe "in wirkungsvoller Weise" zu vermitteln.

Die Jura-Professorin Ute Sacksofsky aus Frankfurt am Main, Mitglied der Jury des Wissenschaftspreises, machte aus ihrer Begeisterung über Langes "Meisterstück", das materiell eine Habilitationsschrift sei, kein Hehl: "Ich war die ganzen 500 Seiten lang fasziniert." Zwar dürfe der Gesetzgeber verfassungsgerichtliche Entscheidungen nicht ignorieren, er sollte aber auch nicht durch "vorauseilenden Gehorsam" seinen eigenen Handlungsspielraum verkürzen, fasste Sacksofsky die Quintessenz der Arbeit zusammen.

Der Konflikt zwischen Parlament und Verfassungsgerichtsbarkeit sei bekannt, die Grundrechtsbindung des Gesetzgebers kein neues Thema, betonte die Laudatorin. Lange eröffne mit ihrer Arbeit aber einen neuen Blick auf überkommene Debatten. Sie beschränke ihre Arbeit nicht auf dogmatische Spitzfindigkeiten, sondern interpretiere das Recht in seinem Kontext und seiner Entwicklung.

Bereits im November 2012 hatte sich die siebenköpfige Jury unter Vorsitz des Hamburger Rechtswissenschaftlers Professor Ulrich Karpen unter mehr als 30 Bewerbungen auf Friederike Lange als Preisträgerin geeinigt. Nach Auffassung der Jury handelt es sich bei Langes Studie um eine überragende Dissertation zur Frage, wie die Entscheidungshoheit des demokratisch legitimierten Gesetzgebers mit den Anforderungen an die Effektivität der Grundrechte in Einklang gebracht werden kann. Je sechs der zwölf seit 1993 verliehenen Wissenschaftspreise des Bundestages gingen laut Karpen an Juristen und Politikwissenschaftler, vier an Historiker. Zunächst wurde der Preis jährlich, seit 1997 wird er alle zwei Jahre vergeben.