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Akten früher zum Altpapier

22.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
1 Min

finanzen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut eingebracht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Änderung werde ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf, der am Freitag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Maßnahme war bereits in dem nicht zu Stande gekommenen Jahressteuergesetz 2013 enthalten.

Zu den weiteren in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen gehört die steuerliche Behandlung des Wehrsoldes für freiwillig Wehrdienstleistende. Der Gehaltsbestandteil Wehrsold soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig (für freiwilligen Wehrdienst Leistende, die ihren Dienst nach dem 31. Dezember 2013 beginnen). Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich. Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld (zur Zeit maximal 348 Euro im Monat) steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein.