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Hausbesitzer warnen vor Enteignung

22.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
2 Min

Verkehr und Bau

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelungen des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der vergangenen Woche deutlich. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

Skeptisch zu dem Vorhaben äußerten sich Vertreter der Immobilienwirtschaft und verwiesen auf mögliche Auswirkungen auf Baukosten und Mieten. Ausdrücklich begrüßt wurde hingegen, dass es keine Verschärfungen für den Gebäudebestand geben soll. Es sei richtig, im Bestand beim Prinzip der Freiwilligkeit zu bleiben, sagte Walter Rasch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Bei einheitlich hohen Vorgaben für die energetische Sanierung sei die Effizienz nicht gesichert, was auch zu einem Druck auf die Mieten führen könne, fügte er hinzu. Eine Ausweitung der Vorgaben auf den Bestand sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und stoße auf verfassungsrechtliche Bedenken, sagte Kai H. Warnecke von der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund. "Eine solche Enteignung auf kaltem Wege lehnen wir ab", machte er deutlich.

Werner Genter von der KfW-Bankengruppe befürwortete die Zielrichtung des Gesetzentwurfes, ab 2020 Neubauten als Niedrigstenergiehäuser zu errichten. Das sei nötig, wolle man bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Einer entsprechenden Energieeinsparpflicht bei der Sanierung von Bestandsgebäuden steht der KfW-Vertreter skeptisch gegenüber. Dies könne dazu führen, dass das Sanierungstempo nachlasse.

Mehrfamilienhäuser würden stärker belastet als Einfamilienhäuser, bemängelte Dietmar Wahlberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Das sei "nicht zielführend", da Mehrfamilienhäuser im Bau und in der Nutzung grundsätzlich energie- und ressourcenschonender ausgeführt und betrieben werden könnten. Wahlberg sprach sich zudem für Änderungen aus. Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag bewertete es als "problematisch", dass die öffentliche Hand als Bauherr eine Art Vorbildfunktion übernehmen solle. "Das können wir nicht alleine stemmen", sagte der Vertreter der Kommunen und sprach sich für eine Unterstützung durch den Bund aus.