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Streit um Regeln gegen Bestechung

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung lässt weiter auf sich warten. Ein dazu von der SPD-Fraktion vorgelegter Entwurf (17/8613) ist vergangene Woche im Rechtsauschuss erneut vertagt worden. In einer daraufhin von den Sozialdemokraten verlangten Plenardebatte warf die Opposition der Koalition am Freitag vor, keinen Beitrag zur Lösung des Problems zu leisten. Union und FDP verwiesen auf verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Vorlage. Zudem existierten im Strafgesetzbuch schon Regelungen, die weitreichende Anknüpfungspunkte böten, wie Ansgar Heveling (CDU) sagte.

Es gebe gute Gründe dafür, dass noch kein Ergebnis vorliegt, befand Jörg van Essen (FDP). Der Bundestag dürfe nicht Regelungen verabschieden, die gegen das Grundgesetz verstoßen, machte er deutlich. Kritik äußerte er auch an einem von Siegfried Kauder (CDU), dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, gemeinsam mit Vertretern der Opposition vorbereiteten Gesetzentwurf. Dieser sei nicht geeignet, die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen. Kauder selber forderte jeden einzelnen Abgeordneten dazu auf, an der Lösung des Problems mitzuarbeiten. Es gehe dabei weniger um die UN-Konvention als vielmehr darum, der Bevölkerung aufzuzeigen, "dass wir uns nicht Extra-Rechte herausnehmen, die wir gar nicht brauchen".

Derzeit sei lediglich der Stimmenkauf strafbar, was nicht ausreiche, um die aus dem Jahr 2003 stammende UN-Konvention umzusetzen, sagte Christine Lambrecht (SPD). Immer nur Nein sagen und nichts tun, reiche nicht, urteilte Raju Sharma (Die Linke). "Wollen Sie nicht? Oder können Sie nicht", fragte er in Richtung Koalition. Die Koalition wolle das Thema aussitzen in der Hoffnung, es gerate in Vergessenheit, vermutete Wolfgang Wieland (Grüne). "Das wird aber nicht passieren", stellte er klar.