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Reform bei Antiterrordatei

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
1 Min

URTEIL I

Die Antiterrordatei muss nachgebessert werden. Dies geht aus einem vergangene Woche ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1215/07) hervor. Danach ist die Antiterrordatei in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, "nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen". Für die Nachbesserungen hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2014 gesetzt.

Unter anderem entschied das Gericht, dass die Sicherheitsbehörden neben Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt Menschen speichern dürfen, die Kontakte zu ihnen haben

oder Terror befürworten. Auch verlangt es eine bessere öffentliche Kontrolle der 2007 von Bund und Ländern eingerichteten Datei. Personen mit Kontakt zu Verdächtigen, etwa Freunde oder Familienmitglieder, dürfen nur noch erfasst werden, wenn sie über

konkrete Terroraktivitäten Bescheid wissen. Auch scheiden solche Menschen aus, die eine in ihren Augen unverdächtige Organisation unterstützen. Das Gleiche gilt für Personen, die für Gewalt eintreten, aber selbst nicht gewalttätig sind.

Ferner müssten die Datenschutzbeauftragten mit wirksamen Befugnissen ausgestattet werden, um die Datei kontrollieren zu können, forderten die Richter. Änderungen im Datenbestand müssten vollständig protokolliert werden. Das Bundeskriminalamt müsse Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig informieren.