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Spendenaffäre: FDP muss zahlen

29.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
1 Min

URTEIL II

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Bundestagsverwaltung aus dem Jahr 2009 grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, wonach die FDP unzulässige Spendenzahlungen ihres ehemaligen nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann in den Jahren 1996 bis 2002 an den Bundestagspräsidenten abzuführen hat. Gleiches gilt für die auferlegten Sanktionszahlungen wegen der Verstöße gegen ein Spendenannahmeverbot und die Veröffentlichungspflichten. Auch hat der Präsident des Bundestages dem Gericht zufolge bei dem Bescheid "sein Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt".

In Bezug auf die Möllemann-Spenden in den Jahren 1999, 2000 und 2002 hat das Gericht in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil (BVerwG 6 C 5.12) die Sache an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur weiteren Tatsachenfeststellung zurückverwiesen. Nach einer 2002 in das Parteiengesetz aufgenommenen Regelung unterliegen Rechtsverstöße keiner Sanktionierung, wenn eine Partei diese rechtzeitig anzeigt und umfassend offenlegt. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies auch auf Altfälle anzuwenden.

Das Oberverwaltungsgericht hat demnach zu prüfen, ob die FDP diese Gesetzesverstöße dem Bundestagspräsidenten angezeigt hat, bevor konkrete Anhaltspunkte hierfür öffentlich oder in einem amtlichen Verfahren bekannt geworden sind.

Die für die Jahre 1996 bis 2002 aufgrund dieses Urteils bereits unzulässigen - und damit abzuführenden - Spenden und die Sanktionszahlungen für die Gesetzesverstöße der Jahre 1996 bis 1998 belaufen sich auf etwa 2,4 Millionen Euro, wie die Bundestagsverwaltung mitteilte. Die FDP hat den Angaben zufolge bereits rund 450.000 Euro wegen nicht ausgewiesener Sachspenden aus dem Jahr 2000 gezahlt.