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Mehr Wettbewerb

Verkehr I Bundestag verabschiedet Gesetz zur Regulierung bei der Eisenbahn. Bundesnetzagentur wird gestärkt

21.05.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
3 Min

Über das Ziel sind sich alle einig: Möglichst viele Menschen sollen von der Straße auf die Schiene gebracht werden. Doch Vorurteile gegenüber der Bahn gibt es viele. Die Züge sind überfüllt und dreckig, und wenn sie endlich kommen, sind sie zu spät. Außerdem sind die Fahrkarten zu teuer. Wettbewerb gibt es so gut wie keinen und das Geld, das aus den Mitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bahn bereitgestellt wird, versickert irgendwo im Konzern.

Effizienz erhöhen

Um dies zu ändern, hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12726, 17/13526) zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition verabschiedet. Damit soll der Wettbewerb auf der Schiene gestärkt und die Effizienz im Eisenbahnsektor erhöht werden. Um dies zu erreichen, werden die Zahlungen für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert und der Zugang der Nutzer zu Schienen, Bahnhöfen und den Elektroleitungen verbessert. Außerdem werden die Überwachungsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gestärkt.

Für die CDU/CSU-Fraktion kommt man mit dem Gesetz bei der Regulierung des Eisenbahnmarktes einen "großen Schritt" voran und die FDP betonte, dass trotz aller Regulierung die Deutsche Bahn (DB) AG weiterhin Anreize für Investitionen habe.

Die SPD-Fraktion wandte sich gegen Forderungen des Bundesrates, der dem Gesetz noch zustimmen muss, Berherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen den Infrastrukturgesellschaften und der DB zu kappen. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass das Gesetz keine grundlegende Neuausrichtung der Bahn zum Beispiel mit der Einführung eines Deutschlandtaktes ermögliche. Für die Grünen ist es wichtig, das monopolistische Verhalten der DB AG in den Griff zu bekommen. Dies gelinge mit dem Gesetz nicht.

Anhörung

Bei der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses einen Tag zuvor hatten die meisten Experten noch Verbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. So sah Susanne Henckel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) "noch erhebliche Defizite". Sie kritisierte vor allem, dass es weiterhin keine Trennung zwischen Netz und Betrieb gebe und die Gewinnabführungsverträge zwischen den Infrastrukturgesellschaften des DB-Konzerns und der DB-Holding weiterhin unangetastet blieben. Dies müsse jedoch unterbunden werden, damit die Gewinne der Eisenbahninfrastrukturgesellschaften, die überwiegend aus den Nutzungsentgelten des SPNV gespeist würden, für die Infrastruktur zur Verfügung ständen.

Professor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie sah das Vorhaben positiver. So werde ein entscheidender Schritt zum Abbau des Informationsmonopols und zum Abbau des grundlegenden Steuerungsdefizits der DB Infrastrukturunternehmen getan. Die Kontrollinstanzen der Kapitalmärkte seien bei DB und DB Netz weitgehend außer Kraft gesetzt, ohne dass es einen Ersatz dafür gäbe. Dies könne so nicht weitergehen. Es gebe hohe gesellschaftliche und politische Ansprüche an den Verkehrsträger Schiene. Dafür werde die Bahn mit hohen Steuermitteln unterstützt. Die Baukostenzuschüsse des Bundes und die Regionalisierungsmittel würden sich auf rund elf Milliarden Euro pro Jahr addieren. Ein Unternehmen, das derart aus Steuermitteln finanziert werde, könne nicht hinsichtlich des effizienten Einsatzes dieser Mittel als "Black Box" behandelt werden.

Für Engelbert Recker von Mofair bleiben die Möglichkeiten der Deutschen Bahn zur Diskriminierung ihrer Wettbewerber erhalten. Formal werde die Regulierung insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur verschärft, gleichzeitig werde aber sichergestellt, dass die Regulierung in der Sache im Wesentlichen leerlaufe. So werde eine Genehmigungspflicht für die Trassenentgelte eingeführt. Gleichzeitig werde ein Großteil der Kosten der Eisenbahninfrastruktur von der Regulierung ausgenommen.

Mehr Regulierung gefordert

Für Thomas Petersen, KCW GmbH, werden die Erwartungen an eine Senkung oder Stabilisierung der Infrastrukturentgelte nicht eintreten, weil die Gewinnabführungsverträge nicht angegangen würden. Er hält eine weitere Verschärfung der Regulierung für notwendig, weil die Regelungen bisher nicht hätten verhindern können, dass die Trassen- und Stationspreise trotz gewaltiger Zuschüsse des Bundes kontinuierlich gestiegen seien.

Dies habe dazu geführt, dass sich der Anteil der Infrastrukturentgelte bei den Gesamtkosten des Regionalverkehrs "signifikant" erhöht hätten. Dadurch sei der Spielraum der Länder bei den Bestellungen des SPNV deutlich eingeschränkt. Ihnen bleibe als einzige kostendämpfende Maßnahme, den Angebotsumfang zu reduzieren beziehungsweise abzubestellen. Wenn die Preisentwicklung so weitergehe, würden massive Kürzungen im SPNV-Angebot wie zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern Schule machen. Die Leidtragenden seien dann die Fahrgäste, insbesondere Geringverdiener und Schüler.