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Seefahrt wird sicherer

Verkehr III Datenbank für Schiffsunfälle beschlossen

21.05.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

Deutschland bekommt eine Datenbank für Schiffsunfälle. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (1/13032) stimmte der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/13532) zu. Damit wird eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines elektronischen Datenbanksystems für Schiffsunfälle geschaffen, die den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Durch die neue Datenbank soll die statistische Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Schiffsunfällen "erheblich" verbessert werden. Die Datenbank dient neben statistischen Zwecken auch der Unfallforschung sowie der Erteilung von Auskünften. Die aus dieser Datenbank gewonnenen Erkenntnisse sollen ermöglichen, das Unfallgeschehen im Hinblick auf Gefahrenpotentiale, Unfallschwerpunkte und Mängel an Verkehrswegen und Schiffen zu erfassen.

Weiter stimmte das Plenum der Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/13308) und der Verordnung zur Durchführung der Seeschiffsüberwachungsverordnung (17/13309) zu. Damit wird das Verfahren für die Zulassung dieser Unternehmen konkretisiert und dem Bewachungsunternehmen sowie den eingesetzten Wachpersonen werden klare Vorgaben über die Anforderungen für die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen gegeben.