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Namenlos ins Leben

FAMILIE Bundestag ermöglicht vertrauliche Geburten - und will trotzdem die Rechte des Kindes wahren

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
4 Min

Nach langem Ringen hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Regelung zur so genannten vertraulichen Geburt (17/12814, 17/13062) verabschiedet: Damit soll eine Balance geschaffen werden zwischen dem Wunsch von Müttern in Krisensituationen, anonym zu bleiben, und dem Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen. Die umstrittenen Babyklappen und die Möglichkeit der völlig anonymen Geburt bleiben vorerst erhalten - für die Oppositionsfraktionen trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung für die vertrauliche Geburt der Grund, sich der Stimme zu enthalten.

Schwangere, die ihren Namen nicht nennen wollen, können nach dem Gesetz zukünftig in einem Krankenhaus oder in der Obhut einer Hebamme entbinden, ohne dass ihre Identität unmittelbar bekannt wird. Die Niederkunft wird dann unter einem Pseudonym dokumentiert.

Vormund und Adoption

Die Angaben zur Person der Mutter werden in einem Umschlag verschlossen in einer Beratungsstelle aufbewahrt. Für das Kind soll dann ein Vormund bestellt und über eine Adoptionsvermittlungsstelle in einer Familie untergebracht werden. Im Alter von 16 Jahren kann es den Umschlag mit den Daten seiner Mutter einsehen. Will die Mutter sich dann noch immer nicht zu erkennen geben, muss ein Familiengericht darüber entscheiden, ob der Wunsch der Mutter höher zu bewerten ist als das Interesse ihres Kindes, seine Abstammung zu kennen. Die Abgeordneten haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht: Alle Fraktionen wissen, das das Gesetz ein Balanceakt ohne die eine richtige Lösung ist. Elf Jahre hat das Ringen um eine Regelung gedauert.

Wächteramt des Staates

Nun sollen auch durch ein größeres Beratungsangebot mehr Frauen in Not erreicht werden. Dem stimmen auch die Oppositionsfraktionen zu. Weil es aber weiterhin Angebote für eine komplett anonyme Geburt und Babyklappen geben wird, haben sie sich in der Abstimmung der Stimme enthalten. Ihre Kritik: Würden diese Angebote weiterhin geduldet, könne der Gesetzentwurf keine generelle Rechtssicherheit schaffen. Damit würde man dem Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft nicht gerecht. Immer wieder betonte die SPD in den Beratungen, wenn Eltern ihrer Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern, nicht nachkämen, müsse der Staat sein Wächteramt ausüben. Dies dürfe nicht an die Betreiber von Babyklappen delegiert werden, für deren fachliche Eignung es keinerlei Regelungen gebe. Auch Die Linke beklagte, dass es mit dem neuen Gesetz keine Mindeststandards für die Babyklappen gebe - damit befänden diese sich im "rechtsfreien Raum".

Die Skepsis der Grünen hingegen macht sich vor allem an der Möglichkeit fest, dass Kinder Kenntnis über ihre Herkunft auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. Damit schwebe ein "Damoklesschwert" über den Frauen: Wer sich in einer ohnehin schon extrem schwierigen Lage befinde, werde sich darauf vermutlich nicht einlassen.

Wie vielen Frauen und Kindern das neue Gesetz tatsächlich helfen kann, weiß niemand: Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 20 und 40 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Um das zu verhindern, wurden 1999 zahlreiche Babyklappen eingerichtet. Doch auch damit hat sich die Zahl der getöteten Kinder nicht verringert. Dies zeigte eine Studie des Deutschen Jugendinstituts. Sie kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss: "Babyklappen erfordern ein planvolles Handeln der Kindsmutter, eine aktive Auseinandersetzung mit der ungewollten Schwangerschaft und eine Entscheidung über Handlungsmöglichkeiten." Genau dazu aber seien Frauen, die ihr Kind getötet hätten, nicht in der Lage gewesen. Viele Psychologen und Sozialwissenschaftler sind der Ansicht, dass Babyklappen und anonyme Geburten nicht nur Kindstötungen nicht verhindern könnten. Sie würden die Kinder überdies vor große psychische Probleme stellen, weil es für sei keine Möglichkeit gebe, herauszufinden, wer ihre Eltern sind.

Urteil aus Karlsruhe

Schon 1989 urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Frage der eigenen Abstammung sei für die Persönlichkeitsbestimmung des Menschen bedeutsam - die Kenntnis der eigenen Abstammung sei ein Grundrecht. Auch der Deutsche Ethikrat hat darauf immer hingewiesen: Nach Ansicht des Gremiums produzieren die Babyklappen ohne Not Findelkinder.

Fehlende Standards

Zudem monieren Experten immer wieder erhebliche Missstände. Weder gebe es eine Aufsicht über die anonymen Angebote oder eine staatliche Kontrolle, noch Dokumentationspflichten oder einheitliche Standards. Dass Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sie dennoch beibehalten will und im Gesetz lediglich eine Evaluation nach drei Jahren vorgesehen ist, begründete sie damit, "dass es nach wie vor in einzelnen Notfällen dazu kommen kann, dass eine Frau bei und nach einer Geburt im Krankenhaus keine vertrauliche Hinterlegung ihrer Daten möchte".

Geklärt werden konnte dagegen ein weiterer Streitpunkt: Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme die hohen Verwaltungskosten moniert hatte, zu denen das Gesetz führte, erklärte der Bund sich nun zur Kostenübernahme bereit.