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Aus Plenum und Ausschüssen : Freiwilligendienst in staatlicher Hand

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

FAMILIE

SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß gescheitert, den 2011 neu gegründeten und staatlich organisierten Bundesfreiwilligendienst (BFD) nach dem Vorbild der Jugendfreiwilligendienste in den Bundesländern zivilgesellschaftlich zu organisieren und in die Hände von Trägern zu geben. Der Bundestag lehnte am vergangenen Freitag einen entsprechenden Antrag (17/9926) der beiden Oppositionsfraktionen mit der Stimmenmehrheit der CDU/ CSU und FDP ab; die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Sozialdemokraten und Grüne hatten in ihrem Antrag argumentiert, dass Freiwilligendienste eine besonderes Form des bürgerschaftlichen Engagements seien, für die der Staat lediglich die Rahmenbedingungen schaffen, sie aber nicht selbst organisieren sollten. Mittelfristig sollten deshalb ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Freiwilligendienste geschaffen und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als steuernde Behörde für den BFD abgelöst werden. Zudem müssten die Bildungsangebote umgestaltet und die Anerkennungskultur für den Freiwilligendienst verbessert werden.

Union und FDP verwiesen auf den großen Erfolg des BFD, der von der Opposition bei seiner Schaffung bezweifelt worden sei. Zudem würde der BFD bis 2015 evaluiert, die Ergebnisse sollten abgewartet werden. Einig sei man sich aber darin, Freiwilligendienste gesellschaftlich stärker anzuerkennen. So hätten nur wenige Universitäten den Vorschlag aufgegriffen, den BFD wie andere Freiwilligendienste bei der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen.