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Das vierte Urteil

FAMILIE Karlsruhe spricht homosexuellen Paaren rückwirkend das Ehegattensplitting zu. Opposition fordert schnelle Reaktion

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
4 Min

Am Donnerstag vergangener Woche hatte die Opposition es plötzlich sehr eilig. Unbedingt wollten sie im Bundestag über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts debattieren und Nägel mit Köpfen machen. Die Richter in Karlsruhe hatten wenige Stunden zuvor entschieden, dass das Ehegattensplitting auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zusteht. Und zwar rückwirkend zum 1. August 2001.

Für SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gab der Richterspruch die willkommene Gelegenheit, um die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP in dieser Frage einmal mehr unter Druck zu setzen. Und so brachten SPD und Grüne einen Geschäftsordnungsantrag ein, um noch am folgenden Freitag über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/12858) in Erster Lesung zu beraten.

Für die Koalition ist das Thema deshalb so unangenehm, weil sie in der Frage der konsequenten Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren völlig uneins ist. Während die FDP ebenso wie die Opposition für eine Gleichstellung in Steuerfragen und beim Adoptionsrecht eintritt, wollten dies Christdemokraten und Christsoziale mehrheitlich mit Verweis auf den im Grundgesetz verbrieften Schutz der Ehe verhindern. Für sie ist die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eben keine Ehe.

Unionsinterne Diskussion

Doch in der Union selbst regte sich seit geraumer Zeit Widerstand gegen die offiziellen Parteilinien. Vor allem in der CDU. Noch im Dezember vergangenen Jahres war eine Gruppe von 13 CDU-Abgeordneten auf dem Bundesparteitag in Hannover vergleichsweise knapp mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Partei auf einen neuen Kurs zu bringen. Seitdem schwelte das Thema "Home-Ehe" allerdings beständig weiter. Und nicht wenige Christdemokraten hofften auf eine entsprechende Kurskorrektur durch das Bundesverfassungsgericht. In der vergangenen Woche wurden diese Hoffnungen durch Karlsruhe erfüllt. Die Union musste sich bewegen. Und das tat sie dann auch. In einer am Freitag Morgen einberufenen Fraktionssitzung wurde verabredet, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Ehegattensplitting vorzulegen.

In einem Punkt war sich die Koalition allerdings einig. Eine öffentlichkeitswirksame Debatte im Plenum wollte man sich von der Opposition am vergangenen Freitag nicht aufzwingen lassen. Und so wurde deren Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen von Union und Liberale abgelehnt.

Kritik der Opposition

Sozialdemokraten, Linke und Grüne nutzen die rund 20-minütige Geschäftsordnungsdebatte trotzdem, um die Koalition politisch unter Druck zu setzen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, warb eindringlich dafür, über den Gesetzentwurf des Bundesrates zu debattieren: "Wir haben vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: zur Gleichstellung bei der Altersversorgung, bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer, beim Familienzuschlag und bei der Sukzessivadoption. Jetzt gibt es auch noch das Urteil zum Ehegattensplitting." Der Bundestag müsse jetzt zügig entscheiden, um "den verfassungswidrigen Zustand" bei der Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen zu beenden. In diesem Sinne argumentierten auch die Parlamentarischen Geschäftführer Barbara Höll (Linke) und Volker Beck (Grüne). Sie warfen der Union vor, mit ihrer Verweigerungshaltung die "Homophobie in der Gesellschaft" befördert zu haben. "Beenden Sie die verfassungswidrige Diskriminierung von Lesben und Schwulen, und pfeifen Sie vor allem diejenigen in der Unionsfraktion zurück, die das Nein zur Gleichstellung mit einer Diffamierung der Lesben und Schwulen als Bürger zweiter Klasse verbinden", schimpfte Beck in die Reihen der Koalitionsfraktionen.

Unterschiedliche Reaktionen

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion wiesen die massive Kritik der Opposition zurück. Allerdings mit unterschiedlichem Zungenschlag. Michael Grosse-Brömer erklärte für die Union, dass man die Vorgaben der Urteils "selbstverständlich umsetzen" werde. CDU und CSU seien "rechtsstaatlich orientierte Parteien". Er stellte zugleich jedoch klar: "Ehe und Familie bleiben das Fundament dieser Gesellschaft. Das bleibt die Grundüberzeugung der Union. Daran wird das Urteil nichts ändern." Grosse-Brömer bezweifelte zudem, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerecht werde, weil die Rückwirkung darin nicht vorgesehen sei.

Im Gegensatz dazu machte sein FDP-Kollege Jörg van Essen keinen Hehl daraus, dass sich seine Fraktion "über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich in besonderer Weise freut". Ebenso wie Grosse-Brömer erklärte er den Gesetzentwurf des Bundesrat für nicht geeignet. Deshalb werde die Koalition "sehr schnell einen eigenen Gesetzentwurf mit unseren Vorstellungen in den Bundestag einbringen. Wir wollen, dass die erste Lesung bereits in der nächsten Woche stattfindet", sagte van Essen.

Sitzungsabbruch

Das Urteil aus Karlsruhe war aber nicht das einzige Ereignis, das den parlamentarischen Betrieb aus seinem Fahrplan brachte. Am Donnerstag Abend war die Sitzung des Bundestages vorzeitig abgebrochen worden. Nachdem nur 268 der insgesamt 620 Abgeordneten an einer Abstimmung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Bundestages teilgenommen hatten, erklärte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages die Plenarsitzung für beendet. Beschlussfähig ist der Bundestag nur, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten anwesend sind. Jörn Wunderlich (Linke) hatte dies angezweifelt und eine Abstimmung im sogenannten Hammelsprungverfahren beantragt. Die anstehenden Abstimmungen über das Arzneimittelgesetz und andere Gesetzesvorlagen sowie Beratungen über etliche Anträge absolvierte das Plenum dann am Freitag.