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Strafbare Manipulation

GESUNDHEIT Regelungen zur Organspende verschärft

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
2 Min

Manipulationen an Wartelisten für Organempfänger sind künftig strafbar. Das hat der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen. Die Koalitionsfraktionen und die oppositionellen Grünen stimmten bei Enthaltung der SPD und der Linksfraktion einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verringerung der Säumniszuschläge in der Krankenversicherung (17/13079) zu. Die Regelungen zur Organspende waren diesem Gesetz über einen Änderungsantrag hinzugefügt worden.

Mit dem Gesetz werden die Säumniszinsen für Beitragsschuldner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von bislang fünf auf künftig ein Prozent gesenkt. Zudem wird es einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung für diejenigen Versicherten geben, die ihren regulären Beitrag nicht zahlen können. Ebenfalls beschlossen wurde ein Zuschuss an die Krankenhäuser von insgesamt 1,1 Milliarden Euro für dieses und das kommende Jahr.

Gesundheitsminister Daniel Bahn (FDP) sagte, mit der Einführung einer Versicherungspflicht habe die Große Koalition "Wucherzinsen" eingeführt, die dazu geführt hätten, dass einige Versicherte "Schuldenberge" angehäuft hätten. Mit der jetzigen Regelung mache man "einen Schnitt". Für die Union betonte Johannes Singhammer (CSU), mit dem Geld für die Krankenhäuser werde sich die "Pflege- und Versorgungssicherheit" erhöhen.

Anträge abgelehnt

Die Koalition dränge Menschen in eine "unwürdige amerikanische Notfallbehandlung", sagte Karl Lauterbach (SPD). Für Die Linke monierte Kathrin Vogler, beim Notlagentarif würden die Altersrückstände der Versicherten verbraucht; diese hätten keine Chance, in den regulären Tarif zu wechseln, weil ihre Prämien "unbezahlbar" würden. Birgitt Bender (Grüne) sagte, die Beitragsschulden seien eine "Erblast der Großen Koalition".

Anträge der SPD und der Linksfraktion zu Beitragsschulden und privater Krankenversicherung (17/12069, 17/10119, 17/5524) wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. In einer zweiten gesundheitspolitischen Debatte wurden zwei Anträge der Linksfraktion zur solidarischen Finanzierung von Gesundheit und Pflege (17/1797) und zur Abschaffung der Zuzahlungen (17/9067) abgelehnt. Damit folgten die Abgeordneten den Beschlussempfehlungen des Ausschusses (17/13974, 17/13929, 17/13067).