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Null-Toleranz bei Vorurteilen

JUDENHASS Fraktionen fordern Konsequenzen aus dem Antisemitismusbericht des Bundestages

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
4 Min

Zuletzt sorgte eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung im November 2012 für Aufregung. Die Stiftung hatte rechtsextreme Einstellungen in Deutschland untersucht. Heraus kam Erschreckendes: Fast 50 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, Juden würden versuchen, aus ihrer Opferrolle während des Nationalsozialismus Vorteile zu ziehen. 20 Prozent meinten, Juden hätten zu viel Einfluss. Rechtsextremes und antisemitisches Gedankengut, so das Resümee der Forscher, hat sich längst einen Platz in der Mitte der Gesellschaft erobert.

Ein Jahr zuvor kam der erste Antisemitismusbericht (17/7700), der von einem Expertenteam im Auftrag des Bundestages erstellt wurde, zu einem ähnlichen Ergebnis: Darin heißt es, dass 20 Prozent der Deutschen latent antisemitische Einstellungen hätten. Dass zwar mehr als 90 Prozent der antisemitischen Straftaten von Rechtsextremen begangen werden, sich Antisemitismus aber nicht mehr allein auf dieses Lager reduzieren lasse. Er zeige seine verschiedenen Gesichter auch im bürgerlichen Milieu.

Doch was folgt aus diesen Befunden? Sie können in einem Land mit einer historischen Verantwortung wie Deutschland nicht einfach zu den Akten gelegt werden. Das haben die Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nun noch einmal unterstrichen, indem sie einen gemeinsamen Antrag (17/13885) vorlegten. Am vergangenen Donnerstag wurde er im Bundestag debattiert und angenommen.

Darin stellen die Abgeordneten fest: "Ein starkes und vielfältiges Judentum bereichert das Zusammenleben und festigt den Zusammenhalt in Deutschland und Europa." Und sie fordern: "Jeder Form des Judenhasses muss schon im Entstehen in aller Konsequenz entgegengetreten werden."

Um dies zu erreichen, soll die Bundesregierung zu Beginn einer Legislaturperiode unabhängige Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis beauftragen, einen Bericht zum Themenkomplex Antisemitismus als einer besonderen Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu erstellen. Dieser Bericht soll dann dem Bundestag vorgelegt werden und konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen beim Kampf gegen Antisemitismus machen. Außerdem verlangen die Abgeordneten, zu prüfen, wie bestehende Programme nach einer positiven Evaluierung fortgeführt oder weiterentwickelt werden und wo demokratische Gruppen, die sich gegen Antisemitismus engagieren, effektiver unterstützt werden können.

Gegen Extremistenklausel

Doch in diesem Punkt schieden sich in der insgesamt von Einigkeit dominierten Debatte dann doch die Geister. Nicht nur zwischen der Fraktion Die Linke, die beklagte, von dem Antrag ausgeschlossen worden zu sein, sondern auch zwischen den anderen Oppositionsparteien und den Regierungsfraktionen. Der Vorwurf der Opposition lautete, der Prüfauftrag des Antrags in Bezug auf die Förderung von Projekten, die gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus kämpfen, sei viel zu unverbindlich.

So mahnte Gabriele Fograscher (SPD): Die "längerfristige Implementierung" von Programmen gegen Rechtsextremismus dürfe nicht nur eine gute Absichtserklärung bleiben. Sie bezog sich dabei auf eine Empfehlung des schon erwähnten Antisemitismusberichts. Darin heißt es, dass die Förderprogramme der Bundesregierung eine dauerhafte Finanzierungsbasis erhalten sollten. Auch mahnen die Forscher, die bisherige Förderpraxis zu überdenken. Insbesondere die enge Koppelung der Mittel-Vergabe an kommunale Strukturen könne die Arbeit kleinerer Projekte auch erschweren.

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass von den Empfehlungen des Berichts bis heute nichts umgesetzt sei. Wie alle Vertreter der Opposition, so forderte auch er die Abschaffung der Extremismusklausel und eine "Verstetigung der Projektarbeit". "Da brauchen wir eine Lösung, so können wir nicht weitermachen", sagte Beck. Die so genannte Extremismusklausel verpflichtet Initiativen seit 2011, auch im Namen ihrer Partnerorganisationen ein Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes abzulegen. Dies wird von der Opposition als Kriminalisierung und damit Behinderung von Projekten gegen Rechtsextremismus gewertet. Beck mahnte, manche kommunalen Entscheidungsträger seien mehr Teil des Problems als dessen Lösung.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) beklagte ebenfalls, dass ein stimmiges Gesamtkonzept im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus fehle. Daran habe sich bis heute, trotz der Eindeutigkeit des Antisemitismusberichts, nichts geändert, stellte Pau fest.

Hans-Peter Uhl (CSU) appellierte, in der Debatte nicht das Trennende herauszuarbeiten, sondern zufrieden zu sein, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Schließlich bekämpfe man Antisemitismus aber nicht mit Papieren, sondern vor Ort. Deshalb müssten auf Basis des Antisemitismusberichts neue Strategien entwickelt werden, um Toleranz und Miteinander zu fördern, sagte Uhl.

"Werte wie Toleranz und Demokratie fallen nicht vom Himmel, sondern müssen täglich neu erkämpft werden", betonte auch Christoph Bergner (CDU) Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministerium.Stefan Ruppert (FDP) plädierte in Bezug auf künftige Berichte dafür, sich stärker auf die Konsequenzen zu konzentrieren. Zwar seien erst jüngst die finanziellen Mittel für jüdisches Leben aufgestockt worden, aber: "Es geht nicht nur um Finanzen, es geht darum, im Gespräch zu bleiben", appellierte der Liberale.