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Die elementarsten Rechte

BERICHT Die Bundesregierung legt eine Bilanz ihrer Aktivitäten in der Menschenrechtspolitik vor

01.07.2013
2023-09-21T21:05:12.7200Z
3 Min

Es sind die elementarsten Rechte eines jeden Menschen, und doch werden sie rund um den Globus beständig verletzt: die Menschenrechte. "Die Menschenrechtslage in Afghanistan bleibt trotz erheblicher Fortschritte seit 2001 schwierig". "Die Menschenrechtslage in China ist weiterhin problematisch." "Menschenrechte werden in Eritrea weiterhin systematisch verletzt." "Die Menschenrechtssituation in Honduras ist nach wie vor besorgniserregend". "Die Menschenrechtslage in Somalia ist weiterhin extrem schlecht". Die Zitate stammen aus dem als Unterrichtung vorliegenden zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (17/11250) von März 2010 bis Ende Februar 2012, der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Sie belegen, dass "die Wahrung der Menschenrechte als beständige, immer neue Anstrengungen erfordernde Aufgabe" begriffen werden muss, wie es in der Vorbemerkung des 169 Seiten starken Berichts heißt.

Er werde "von der Erkenntnis getragen, dass die Wahrung der Menschenrechte für alle Staaten gilt" und daher auch entwickelte und wohlhabende Staaten wie Deutschland vor große Herausforderungen stelle, schreibt die Bundesregierung darin weiter. Zugleich verweist sie darauf, dass sich die Bundesrepublik weltweit für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik einsetze, unter anderem für bürgerliche und politische Rechte, die Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten sowie wirtschaftliche und soziale Rechte.

Der Bericht informiert über die menschenrechtspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung im In- und im Ausland sowie die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem während des Berichtszeitraums. Er ist in einen innen- und außenpolitischen Teil aufgeteilt. In einem dritten Teil stellt die Regierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Ländern dar und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik in diesen Staaten. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt diesmal auf dem Thema "Arabischer Umbruch".

Der vierte Teil besteht aus dem "Aktionsplan Menschenrechte 2012 bis 2014" der Bundesregierung. Darin legt sie die Prioritäten ihrer deutschen Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den UN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Weiterhin will sie unter anderem für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter eintreten sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung drängen.

Entschließung verabschiedet

Die ursprünglich geplante Aussprache zu dem Bericht fand am Freitag nach einem medizinischen Notfall im Plenum nicht statt. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament eine Entschließung (17/13848). Darin bittet der Bundestag die Regierung, bei der Erstellung des nächsten Menschenrechtsberichts "besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe" sowie auf die weltweite Verflechtung des Sklaven- und Menschenhandels und seiner Bekämpfung zu legen", dem Eintreten für weltweite Religionsfreiheit "größte Aufmerksamkeit" und der Situation der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen "besondere Aufmerksamkeit zu widmen". Auch soll die Regierung nach dem Willen des Parlaments ein Schwerpunktthema zu dem Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung einfügen. Ferner will der Bundestag, dass im elften Bericht "deutlicher auf den Themenbereich von Rassismus und dessen justizielle Aufarbeitung" wie beim "NSU-Prozess" eingegangen und die Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse einbezogen wird.

Zugleich wird in der Entschließung der zehnte Bericht als "sehr gute Grundlage" für die parlamentarische und gesellschaftliche Debatte über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung gewürdigt. Bei Menschenrechtsorganisationen war der Bericht bei einer Anhörung im Frühjahr auf Lob und Kritik gestoßen. Beate Rudolf vom Deutschen Institut für Menschenrechte, bemängelte, es fehle eine überzeugende Antwort auf die Sorge des UN-Ausschusses gegen Folter, dass die deutsche Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nicht ausreichend ausgestattet sei. Michael Krennerich vom Nürnberger Menschenrechtszentrum befand, in der eigenen Politik, etwa bei Rüstungsexporten, würden menschenrechtliche Kriterien zuweilen "nicht angemessen berücksichtigt". Daniel Legutke von der Deutschen Kommission Justitia et Pax begrüßte, dass der Bericht sich nicht nur auf Außenpolitik beziehe, sondern zunehmend als "Orientierung für die innenpolitischen Verhältnisse" wahrgenommen werde. Günter Burkhardt von Pro Asyl nannte den Bericht teilweise "wortreich, umfangreich - aber inhaltsleer", weil er keine überzeugende Antworten auf konkrete Probleme gebe.