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Verhängnisvoller Befehl

U-AUSSCHUSS Der Luftangriff bei Kundus und die Folgen

15.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
3 Min

Nur vier Wochen nach ihrem Start im Herbst 2009 erlebte die schwarz-gelbe Regierungskoalition ihre erste handfeste Erschütterung: Schon nach 33 Tagen Amtszeit trat Franz-Josef Jung am 30. November als Bundesarbeitsminister zurück. Der CDU-Politiker nahm den Hut wegen einer Affäre, die in der Nacht zum 4. September 2009 noch in der Endphase der Großen Koalition ihren Anfang genommen hatte: Die Bundeswehr hatte in der afghanischen Kundusregion einen Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklaster angeordnet. Jung als damaliger Verteidigungsminister und die Pressestelle des Ministeriums hatten danach tagelang behauptet, es gebe keine zivilen Opfer - eine Falschinformation.

Zwei Jahre lang lieferte die Kundus-Affäre Zündstoff, wofür vor allem der Verteidigungsausschuss sorgte, der sich im Dezember 2009 als Untersuchungsausschuss konstituierte, um die Hintergründe des Luftangriffs und die Informationspraxis der Regierung zu durchleuchten. Jungs Demission blieb nicht das einzige Spektakulum. Sein Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) entließ Staatssekretär Peter Wichert und Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, weil der Minister sie für sein anfängliches Urteil verantwortlich machte, der Angriff sei "militärisch angemessen" gewesen.

Bundeswehroberst Georg Klein hatte zwei Tanklaster, die auf einer Sandbank in einem Fluss feststeckten, durch US-Kampfjets bombardieren lassen. Wie viele Opfer es genau gab, wurde nie geklärt - 90 bis 140 Menschen wurden getötet oder verletzt, unter ihnen zahlreiche Zivilisten. Vermutlich wollten Bewohner nahegelegener Dörfer Benzin von den Fahrzeugen abzapfen. Fraktionsübergreifend herrschte Betroffenheit über dieses Drama.

Belastender Nato-Bericht

Er habe befürchtet, mit den Tankwagen solle ein Attentat verübt werden, rechtfertigte sich Oberst Klein vor dem Untersuchungsausschuss. Zudem habe er angenommen, dass sich bei den Tankwagen nur Taliban-Kämpfer und Unterstützer aufhielten. Mangels Bodentruppen habe er deshalb den Luftangriff anordnen müssen. Allerdings tauchten bei Kleins Befragung keine Indizien auf, die darauf hätten schließen lassen, dass die Tankwagen bald wieder fahrtüchtig gewesen wären. Für seinen Befehl hatte sich der Oberst zudem nicht bei Vorgesetzten rückversichert. Ein Nato-Bericht attestierte Klein, Einsatzregeln verletzt zu haben.

So räumte Joachim Spatz, FDP-Abgeordneter im Untersuchungsausschuss, dann auch ein, das Bombardement sei im Rückblick als "militärisch nicht angemessen" zu klassifizieren. Und sein CDU-Kollege Michael Brand konzedierte, dass Fehler passiert seien. Deshalb seien die Einsatzregeln für die deutschen Isaf-Truppen verbessert worden. Allerdings stellte sich die Koalition hinter Klein, der "nach bestem Wissen und Gewissen zum Schutz seiner Soldaten" auf der Basis der Informationslage in der Bombennacht gehandelt habe.

Rainer Arnold (SPD) hingegen erkannte einen "schweren militärischen Fehler". Klein sei es nicht vorrangig um die Abwehr einer Bedrohung, sondern um die Liquidierung von Taliban-Führern gegangen. Linken-Sprecher Paul Schäfer stufte den Angriff gar als "völkerrechtswidrig" ein. Omid Nouripour (Grüne) meinte, Kleins Befehl habe auf Falschinformationen beruht, die eventuell von Afghanen gesteuert worden seien.

Informationspolitik

Franz Josef Jung trat letztlich auch aus anderen Gründen zurück. Vor dem Untersuchungsausschuss hatte er sich gegen die "ehrabschneidende Unterstellungen" gewehrt, er habe Hinweise auf zivile Opfer vertuschen wollen, vielmehr habe er Bundestag und Öffentlichkeit "korrekt und wahrheitsgemäß" nach seinem jeweiligen Kenntnisstand unterrichtet. Doch dann musste der CDU-Politiker erleben, wie ihn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Ex-Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) mit dieser Aussage allein ließen. In verbindlichem Tonfall merkte Merkel im U-Ausschuss kühl an, sie habe Jung schon am Tag nach dem Luftschlag "gebeten", die Existenz ziviler Opfer nicht auszuschließen. Steinmeier sagte, er habe solche Opfer nicht ausgeschlossen, weil die Erkenntnisse über den Angriff zunächst "unklar, diffus und widersprüchlich" gewesen seien - und über diese Informationslage habe auch Jungs Ressort verfügt.

Zum Showdown kam es schließlich zwischen Guttenberg sowie Schneiderhan und Wichert. Jungs Nachfolger hatte den Bombenabwurf zunächst als "militärisch angemessen", später als "militärisch unangemessen" bezeichnet. Für seinen Sinneswandel machte der CSU-Politiker Schneiderhan und Wichert verantwortlich, die ihm wesentliche Erkenntnisse über die Bombennacht vorenthalten hätten. Im U-Ausschuss des Bundestags gaben die beiden Entlassenen Contra. Wichert sprach von "ehrenrührigen Unwahrheiten". Schneiderhan betonte, er habe die Minister stets so beraten, dass sie militärische Entscheidungen beurteilen konnten, für eine Bewertung sei ein Ressortchef indes "selbst verantwortlich". Wort stand gegen Wort.

Die Sozialdemokraten, Linken und Grünen wollten schließlich im U-Ausschuss ein Kreuzverhör Guttenbergs mit Schneiderhan und Wichert durchsetzen, um die Sache zu klären. Doch Union und FDP sperrten sich. Die Opposition rief den Bundesgerichtshof an, scheiterte aber: Über Zeugenvernehmungen entscheide allein die Mehrheit im Ausschuss, befand Karlsruhe, eine Minderheit habe keinen Anspruch auf eine Gegenüberstellung - eine Lehre für alle Untersuchungsausschüsse.