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Kurz notiert

05.08.2013
2023-08-30T12:24:03.7200Z
10 Min

Der erste Deutsche Bundestag klärt Grundsatzfragen: Er legt am 3. November 1949 Bonn als vorläufigen Sitz von Legislative und Exekutive fest; knapp ein Jahr später soll ein Untersuchungsausschuss die "Hauptstadtfrage" lösen. Am 15. Juni 1950 beschließt der Bundestag den Beitritt der Bundesrepublik zum Europarat.

Am 6. Dezember 1951 gibt sich der Bundestag eine neue Geschäftsordnung. Weniger als zehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg beschließt die Bundesrepublik Deutschland die Wiederaufrüstung: Der Bundestag ändert am 26. Februar 1954 das Grundgesetz und legt Verteidigungsfragen in die Hände des Parlaments.

Die Bundesrepublik wird souverän: Der Bundestag ratifiziert am 27. Februar 1955 die Pariser Verträge. Seit April 1967 werden Kabinettsmitglieder von Mitgliedern des Bundestages als Parlamentarische Staatssekretäre unterstützt. Mit einer Ergänzung zum Grundgesetz beschließt der Bundestag am 30. Mai 1969 die Notstandsgesetze.

Bundestagspräsident Hassel unterbricht die Haushaltsdebatte des Bundestages am 20. Oktober 1971: Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) soll den Friedensnobelpreis bekommen. Die "neue Ostpolitik" wird konkret, als der Bundestag am 17. Mai 1972 die Ostverträge verabschiedet. Am 22. September stellt Brandt die Vertrauensfrage - und verliert.

Der Bundestag bekommt einen Zweitsitz in Berlin. Am 30. Juni 1973 wird das fertiggestellte Reichstagsgebäude an den Bundestag übergeben. Der Petitionsausschuss bekommt mit einer Grundgesetzänderung 1975 mehr Rechte. Das Bundesverfassungsgericht erklärt 1975 steuerfreie Diäten für Abgeordnete für verfassungswidrig.

Am 16. Juni 1977 setzt der Bundestag die Entscheidung für ein Europaparlament um. Mit einem Gesetz vom 9. März 1978 muss der Bundesnachrichtendienst von einem Gremium des Bundestages kontrolliert werden. Bundestagspräsident Carstens wird "befördert": Am 23. Mai 1979 wird er zum Bundespräsidenten gewählt.

Erich Köhler

CDU

7. September 1949 bis

18. Oktober 1950

Annemarie Renger

SPD

13. Dezember 1972 bis

14. Dezember 1976

Karl Carstens

CDU

14. Dezember 1976

bis

31. Mai 1979

Hermann Ehlers

CDU

19. Oktober 1950 bis

29. Oktober 1954

Eugen Gerstenmaier

CDU

16. November 1954 bis

31. Januar 1969

Kai-Uwe von Hassel

CDU

5. Februar 1969

bis

13. Dezember 1972

Zu Beginn des Jahres 1982 hat Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) noch die Mehrheit im Bundestag, doch die Koalition zerbricht. Am 1. Oktober wird Helmut Kohl (CDU) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Bundeskanzler gewählt. Mit den Neuwahlen am 6. März 1983 ziehen die Grünen zum ersten Mal in den Bundestag ein.

Die "Flick-Affäre" ist Thema im Bundestag. In einer hitzigen Debatte am 18. Oktober 1984 schließt Vizepräsident Richard Stücklen (CDU) unter anderem Joschka Fischer (Grüne) aus. Fischer soll daraufhin mit dem Satz "Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch" reagiert haben. Rainer Barzel tritt am 25. Oktober 1984 zurück - wegen der "Flick-Affäre".

Der Bundestag setzt am 6. Juni 1986 zum ersten Mal einen Umweltausschuss ein. Am 5. Juni 1987 beschließt der Bundestag, sich ein neues Parlamentsgebäude zu geben. Bundestagspräsident Jenninger tritt am 11. November 1988 zurück. Er hatte am Vortag eine missverständliche Rede über antijüdische Pogrome 50 Jahre zuvor gehalten.

Als die DDR am 9. November 1989 ihre Grenzen öffnet, singen die Abgeordneten des Bundestages spontan die Nationalhymne. Am 3. Oktober 1990 tritt die DDR der BRD bei - der Bundestag bekommt 144 Abgeordnete mehr. Künftig soll Berlin Hauptstadt und Regierungssitz sein. Am 10. März 1994 legt das Berlin-Bonn-Gesetz den Umzug fest.

Am 19. April 1999 tagt der Bundestag erstmals im umgestalteten Reichstagsgebäude. Nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen stellt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am 1. Juli 2005 die Vertrauensfrage - und verliert. Am 21. Juli löst Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag auf: Neuwahlen sind am 18. September 2005.

Mit Angela Merkel (CDU) wählt der Bundestag am 22. November 2005 zum ersten Mal eine Bundeskanzlerin. Am 24. März 2011 beschließt der Bundestag das Ende der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011. Ihr vorläufiges Ende erlebt eine jahrzehntelange Debatte am 30. Juni 2011: Der Bundestag beschließt den Atomausstieg.

Richard Stücklen

CSU

31. Mai 1979

bis

29. März 1983

Norbert Lammert

CDU

seit

18. Oktober 2005

Rainer Barzel

CDU

29. März 1983

bis

25. Oktober 1984

Philipp Jenninger

CDU

5. November 1984 bis

11. November 1988

Rita Süssmuth

CDU

25. November 1988 bis

26. Oktober 1998

Wolfgang Thierse

SPD

26. Oktober 1998

bis

18. Oktober 2005

Bundestagsabgeordneter

für zwei Tage

So kurz hat niemand dem Bundestag angehört wie der heutige Bundespräsident Joachim Gauck, nämlich ganze zwei Tage: Am 3. Oktober 1990 wurde er durch die Wiedervereinigung mit 143 weiteren Volkskammer-Abgeordneten Mitglied des Bundestages; am 4. Oktober gab er sein Mandat zurück, weil er Regierungsbeauftragter für die Stasi-Akten wurde. Viermal so lange hielt es 1949 Theodor Heuss im Bundestag, dessen Mitglied er am 7. September 1949 geworden war: Schon am 15. September 1949 wurde er zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Heuss verlies damit als erster Abgeordneter überhaupt den Bundestag.

Der Alte und das

Nesthäkchen

Der älteste in den Bundestag gewählte Abgeordnete war Konrad Adenauer (CDU), bis 1963 der erste Kanzler der Bundesrepublik. 1876 geboren, wurde er 1965 zum fünften Mal in das Parlament gewählt - mit 89 Jahren. 19 Jahre alt war dagegen das bislang jüngste Mitglied des Bundestages, die Grünen-Abgeordnete Anna Lührmann. Jahrgang 1983, zog sie 2002 in den Bundestag ein, dem sie bis 2009 angehörte.

Nur zweiter Platz für

Herbert Wehner

Die meisten Ordnungsrufe fing sich in der Geschichte des Bundestages entgegen einer weit verbreiteten Annahme nicht Herbert Wehner ein, der langjährige Vorsitzende und "Zuchtmeister" der SPD-Fraktion. Er brachte es in den neun Legislaturperioden seiner Parlamentsmitgliedschaft auf 45 Ordnungsrufe - eine "Leistung", die der KPD-Abgeordnete Heinz Renner in nur einer Wahlperiode übertraf: Ihm wurden in der ersten Legislaturperiode 47 Ordnungsrufe erteilt. Vorne liegt Wehner dagegen bei der Zahl der einem Abgeordneten erteilten Rügen, bei denen er auf 18 kam.

Nach einer Minute

war alles vorbei

Eine Minute dauerte am 13. März 1974 die kürzeste Plenarsitzung des Bundestages: von 9.00 Uhr bis 9.01 Uhr. Die längste Sitzung währte von 10.30 Uhr am 24. November bis 6.23 Uhr am 25. November 1949, dauerte indes abzüglich der Sitzungsunterbrechungen "nur" 814 Minuten. Werden die Unterbrechungen abgezogen, kam es am 28. November 1985 zur längsten Bundestagssitzung - mit 1.279 Minuten.

Aktuelle Stunde

Aktuelle Stunden geben den Bundestagsabgeordneten, die nach einer Fragestunde noch Diskussionsbedarf haben, Gelegenheit zur weiteren Aussprache. Sie können aber auch im Vorfeld verlangt werden, um Themen von allgemeinem aktuellem Interesse zu debattieren. Die Abgeordnetenbeiträge dürfen jeweils nicht länger als fünf Minuten dauern und insgesamt die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Die Redezeit von Regierungs- und Bundesratsvertretern ist von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

Anfragen

Fraktionen können die Regierung mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu Stellungnahmen über bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine Anfragen können von einer Fraktion gestellt werden. Sie werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten, können durch eine Veröffentlichung aber durchaus öffentliche Resonanz finden. Bei wichtigen politischen Fragen greifen Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Diese Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf jeden Fall auch im Plenum debattiert, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Die Große Anfrage zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle.

Anträge

Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik des Bundes vor allem durch Anträge einwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden.

Befragung der Bundesregierung

In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und spontan Fragen von aktuellem Interesse stellen. Eingeleitet wird die Regierungsbefragung durch einen kurzen Bericht eines Regierungsmitglieds aus dem Kabinett. Die Regierungsbefragung ist zeitlich auf 35 Minuten begrenzt.

Debatten

ln den Debatten im Plenum verhandeln die Abgeordneten in Rede und Gegenrede über Gesetzentwürfe und andere Vorlagen. Verständigen sich die Fraktionen im Vorfeld darauf, ohne Beratungsgrundlage über ein Thema zu diskutieren, spricht man von einer Vereinbarten Debatte. In den Großen Debatten, die sich meist an Regierungserklärungen oder auch an Große Anfragen anschließen, geht es um zentrale politische Fragen. Ihre Dauer ist nicht genau festgelegt. Zur Beratung von Detailfragen sind verschiedene Formen zeitlich begrenzter Debatten eingeführt worden, wie die Kurzdebatte und die Aktuelle Stunde.

Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen schriftlich zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst.

Unterrichtung

Bei einer Unterrichtung durch die Bundesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht, der entweder auf Verlangen des Bundestages oder auf Eigeninitiative der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt wird.

Untersuchungsausschüsse

Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann der Deutsche Bundestag und muss er auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen kann. Um eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte zu gewährleisten, hat der Verteidigungsausschuss jederzeit das Recht, sich als Untersuchungsausschuss zu konstituieren.

Beratung, Lesung

Zu einem Gesetzentwurf gibt es in der Regel drei Beratungen, Lesungen genannt.In der ersten Lesung wird der Entwurf zur Beratung an den federführenden Ausschuss geleitet. Eine Aussprache findet meist nicht statt. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung beraten. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen.Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen dritte Lesung und Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten finden sie am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksache mit den in zweiter Lesung beschlossenen Änderungen statt.Nachdem ein Gesetzentwurf die parlamentarische Beratung in drei Lesungen durchlaufen hat, wird nach Ende der dritten Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt. In dieser Schlussabstimmung zeigen die Abgeordneten ihre Zustimmung bzw. Ablehnung des Gesetzentwurfs durch Aufstehen bzw. Sitzen bleiben. Soweit nicht das Grundgesetz, ein Bundesgesetz oder diese Geschäftsordnung anderes vorschreibt, entscheidet die einfache Mehrheit.

Abstimmungen

In der Regel wird im Plenum per Handzeichen abgestimmt. Bei der Schlussabstimmung über Gesetze zeigen die Abgeordneten ihr Votum durch Aufstehen oder Sitzen bleiben an. Bestehen Zweifel am Ergebnis, wird die Abstimmung per Hammelsprung wiederholt: Geheime Abstimmungen sind nur bei Personalentscheidungen wie der Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen.

Hammelsprung

Mit "Hammelsprung" wird ein bestimmtes Abstimmungsverfahren im Bundestag bezeichnet. In der Regel stimmen die Abgeordnete durch Handzeichen oder Aufstehen ab. Besteht Zweifel über das Ergebnis, kommt der "Hammelsprung" zum Einsatz. Dazu verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn wieder durch eine von drei Türen, die jeweils für Ja, Nein oder Enthaltung stehen. Schriftführer zählen sie dabei laut. Schon bei der Einführung dieses Zählverfahrens im Reichstag 1874 wurde der Begriff "Hammelsprung" verwendet. Im 1894 eingeweihten Reichstagsgebäude fand sich auf einer der Abstimmungstüren eine Intarsienarbeit, die den Hammelsprung an Hand einer Figur aus der von Homer überlieferten Odyssee aufnahm und verfremdete. Der dort abgebildete, geblendete Polyphem zählte jedoch keine Hammel, sondern strich Widdern auf der Suche nach Odysseus und seinen Gefährten über den Rücken. Mit der Wahl dieser Darstellung wurde ironisch die vorhandene parlamentarische Verfahrenspraxis und ihre Bezeichnung aufgegriffen.

Namentliche Abstimmung

Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich. Dafür haben alle Parlamentarier drei verschieden farbige Stimmkarten, auf denen Name und Fraktion des jeweiligen Abgeordneten und die Erklärung "Ja" (blau), "Nein" (rot) oder "Enthalte mich" (weiß) gedruckt sind. Die Karten werden von den Parlamentariern in die im Plenarsaal aufgestellten Urnen geworfen und danach von den Schriftführern gezählt. Das Ergebnis gibt der Sitzungspräsident bekannt.

Mehrheiten

Der Bundestag fasst seine Beschlüsse mit einfacher, mit absoluter oder mit Zweidrittelmehrheit. Im Normalfall genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden. Theoretisch könnte der Bundestag eine Entscheidung mit zwei Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme bei sonstigen Enthaltungen treffen. Bei der absoluten Mehrheit muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Bundestagsmitglieder liegen. Die absolute Mehrheit ist notwendig bei der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, des Bundeskanzlers und des Wehrbeauftragten, bei einer Vertrauensfrage des Kanzlers, der Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrats und beim konstruktiven Misstrauensvotum. Bei der Zweidrittelmehrheit unterscheidet man zwischen der einfachen Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichen, und der absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der die Stimmen von zwei Dritteln aller Abgeordneten notwendig sind.

In den vergangenen vier Jahren hat es eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegeben, die für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an europapolitischen Vorhaben relevant waren. Die Entscheidungen in Kürze.

Griechenland-Hilfe und

Euro-Rettungsschirm

Mit diesem Urteil billigte das Bundesverfassungsgericht im September 2011 die Hilfen für Griechenland und den EU-Rettungsschirm. Eine Gruppe von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern sowie der Abgeordnete Peter Gauweiler (CSU) hatten gegen das Hilfspaket und den im Mai 2010 beschlossenen Rettungsschirm Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sahen das Haushaltsrecht des Bundestages verletzt. Durch die hohe Haftungssumme würde im Krisenfall die Haushaltsplanung des Parlaments außergewöhnlich belastet, erklärten sie. Das Gericht erklärte hingegen, dass durch die Höhe der Bürgschaften das Haushaltsrecht des Bundestages nicht verletzt werde. Bei künftigen Finanzhilfen muss fortan jedoch der Haushaltsausschuss beteiligt werden.

Neuner-Gremium

Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert recht, die gegen die Einrichtung eines Neuner-Gremiums für eilige oder vertrauliche Entscheidungen geklagt hatten. In ihrem Urteil vom 28. Februar 2012 erklärten die Richter, dass ein solches Gremium nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Eine Ausnahme machten sie aber: die Zustimmung zum Ankauf von Staatsanleihen durch den Rettungsschirm EFSF könne aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit dennoch durch das Gremium erfolgen

ESM und Euro-Plus-Paket

Weil sie sich von der Bundesregierung beim Euro-Rettungsfonds ESM und beim Euro-Plus-Pakt nicht hinreichend informiert fühlte, klagte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Regierung. In seinem Urteil im Juni 2012 stellte das BVerfG klar, dass die Euro-Rettung kein Gegenstand des Völkerrechts sei, sondern eine EU-Angelegenheit. Da die Regierung nach Artikel 23 des Grundgesetzes verpflichtet ist, das Parlament ausreichend zu beteiligen, machte das Gericht nochmals deutlich, dass der Bundestag in EU-Angelegenheiten frühzeitig, umfassend und fortlaufend informiert werden müsse.

ESM und Fiskalvertrag

In ihrem Urteil im September 2012 billigten die Karlsruher Richter den permanenten EU-Rettungsfonds ESM - mit Vorbehalten. Die Zahlungsverpflichtungen dürften 190 Milliarden Euro nicht übersteigen, erklärten sie. Geklagt gegen den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsschirm hatte unter anderem die Fraktion Die Linke. Nach dem Urteil konnte Deutschland unter Erklärung bestimmter völkerrechtlicher Vorbehalte den Stabilitätsmechanismus ratifizieren.