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Grundrecht für Jedermann

SERVICE Wie ein deutscher Verein gegründet wird

19.08.2013
2023-08-30T12:24:03.7200Z
2 Min

"Allein ist besser als mit Schlechten im Verein, mit Guten im Verein ist besser als allein", schrieb der Dichter Friedrich Rückert. Wer sich heutzutage allerdings zu einem Verein zusammenschließen möchte, muss eine ganze Reihe von Hürden nehmen, ehe er ein eingetragener Verein wird. Die Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. So nennen darf sich, wer in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Diese eingetragenen Vereine verfolgen allerdings keinen wirtschaftlichen Zweck und heißen im Amtsdeutsch daher auch Idealvereine. Sie gelten als juristische Personen und sind damit voll rechtsfähig, können also vor Gericht klagen, aber auch verklagt werden.

Gemeinsame Satzung

Um sich in einem Verein zusammenzuschließen, müssen mindestens sieben Personen zusammenkommen. Entscheidend ist dabei, dass mit dem Verein ein gemeinsames auf Dauer angelegtes Ziel verfolgt wird, das unabhängig von den im Verein vertretenen Personen ist.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Zusammenschlüssen ist dabei etwa, dass ein Verein Fördermittel beantragen kann. Die Mitglieder eines Vereins vereinbaren gemeinsam eine Satzung, in der unter anderem der Zweck, der Name und der Sitz des Vereins festgelegt werden. Außerdem wird dort geregelt, wann ein Mitglied in den Verein ein- und aus dem Verein auch wieder austreten darf, ob und wenn ja wie hoch die Mitgliedsbeiträge sein sollen und wie sich der Vorstand zusammensetzt. Die Einrichtung eines Vorstandes und einer Mitgliederversammlung sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorstand vertritt den Verein und wird in der Regel von einer Mitgliederversammlung bestimmt. Einige Satzungen können aber auch noch zusätzliche Gremien wie einen Beirat, Aufsichtsrat oder ein Kuratorium vorsehen.

Mitglied in einem Verein wird man entweder dadurch, dass man selber einen Verein gründet oder ihm beitritt, wobei ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied geschlossen wird. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind in der Regel nicht übertragbar und auch nicht vererbbar.

Für Verbindlichkeiten des Vereins haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem Privatvermögen, sondern der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Jedes Jahr werden aber auch eine große Zahl von Vereinen wieder aufgelöst. Dies geschieht entweder durch die den Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch ein Insolvenzverfahren. Sein Vermögen fällt dann an die in der Satzung bestimmten Personen - oder an den Fiskus des Landes.