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Kurz notiert

16.09.2013
2023-08-30T12:24:04.7200Z
15 Min

Berechnung der Sitzverteilung

Für die Berechnung der Bundestagsmandate werden in einem ersten Schritt vor der Wahl die 598 regulären Abgeordnetensitze des Bundestags auf die 16 Bundesländer gemäß ihrer Bevölkerungszahl verteilt. Parteien, die im gesamten Wahlgebiet unterhalb von fünf Prozent der gültigen Stimmen geblieben sind, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Wenn ein Wahlkreisbewerber seinen Wahlkreis erobert hat, behält er seinen Bundestagssitz in jedem Fall. Zudem wird bei einer Partei, die in drei oder mehr Wahlkreisen das Direktmandat erringt, die Fünf-Prozent-Klausel nicht angewendet.

Nach der Wahl wird in jedem Bundesland nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren berechnet, wie viele Mandate jede Partei in diesem Land erhält. Von der Zahl der Sitze, die eine Partei in dem Bundesland erhält, wird die Zahl der Direktmandate abgezogen. Die ihr verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, erhält sie Überhangsmandate. Diese werden um Ausgleichsmandate ergänzt, damit das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt.

Aktives Wahlrecht: Das Recht abzustimmen

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und die seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Auch Deutsche im Ausland dürfen wählen, wenn sie einmal drei Monate lang ununterbrochen im Bundesgebiet gewohnt haben. Das Wahlrecht wird nur ausnahmsweise entzogen, so als Strafe für besonders schwere Verbrechen oder bei Personen, die in "allen Angelegenheiten" betreut werden müssen. Grundsätzlich sind alle Bürger in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Passives Wahlrecht: Das Recht, gewählt zu werden

Für den Bundestag gewählt werden kann jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist. Wem das aktive Wahlrecht entzogen wurde, der kann auch selbst nicht gewählt werden. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerber für einen Wahlkreis vorschlagen. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorschlagen beziehungsweise Landeslisten einreichen. Alternativ können mindestens 200 Wahlberechtigte des Wahlkreises einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen.

Die Aufgaben des Bundeswahlleiters

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen zurückreicht, wird regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben des Bundeswahlleiters betraut. Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört, die Bundestagsund Europawahlen vorzubereiten und durchzuführen. Zudem führt der Bundeswahlleiter die Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen nach dem Parteiengesetz. Bundeswahlleiter für Bundestagswahlen und für die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist seit August 2008 der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler.

Die Erstattung der Wahlkampfkosten

Die Parteien erhalten bei Bundestagswahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich jeweils 85 Cent pro Stimme erstattet. Für jede weitere Stimme gibt es 70 Cent. Dazu müssen die Parteien mindestens 0,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen bei der Bundestasgawahl erreicht haben. Gruppierungen ohne Landesliste, die nur mit Direktkandidaten in den Wahlkreisen antreten, erhalten die entsprechenden Beträge pro Wähler, sofern sie wenigstens zehn Prozent der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Unabhängige Einzelbewerber, die in ihrem Wahlkreis mindestens zehn Prozent der abgegebenen gültigen Erststimmen errungen haben, enthalten für jede auf sie entfallende gültige Erststimme 2,80 Euro.

Briefwahl als Möglichkeit

einer Stimmabgabe

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Er muss dafür keine Gründe angeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss auf der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen wie plötzlicher Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief muss rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Wenn der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen abholt, kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Die Stimmzettel bei Bundestagswahlen

Da in jedem Wahlkreis andere Wahlvorschläge und in jedem Bundesland unterschiedliche Listen eingereicht werden, gibt es keine bundeseinheitlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und bei Wahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Partei. Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf den Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel befinden sich die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Auf der linken Seite des Zettels kann die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten angekreuzt werden, auf der rechten Seite die Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Parlament

Geregelt wird die Bundestagswahl unter anderem durch das Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. Das Grundgesetz legt unter anderem die Wahlgrundsätze fest, also grundlegende Standards, denen eine Wahl genügen muss, damit sie rechtens ist. Das Bundeswahlgesetz regelt die praktische Umsetzung der im Grundgesetz festgelegten Grundsätze. Es legt unter anderem das Wahlrecht (Wer kann Wählen?) und die Wählbarkeit (Wer wird gewählt?) und die Bedingungen der Wahlhandlung (Stimmabgabe) und das Wahlsystem fest. Die Bundeswahlordnung regelt unter anderem die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Die Einteilung der Wahlkreise

Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, aus denen je ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt wird. Im Bundeswahlgesetz ist festgelegt, was bei der Einteilung der Wahlkreise von der dafür zuständigen Wahlkreiskommission zu beachten ist. So sollen die Wahlkreise etwa gleich viele wahlberechtigte Einwohner haben - die Abweichhung vom Durchschnitt sollte nicht mehr als 15 Prozent und darf nicht mehr als 25 Prozent betragen. Beachtet werden muss auch der Zuschnitt eines Wahlkreises, der ein "zusammenhängendes Gebiet bilden" soll. Wahlkreise sollen eine Wählerhochburg einer Partei nicht "zerschneiden" mit der Folge, dass eine Partei so in keinem der Wahlkreise ein Direktmandat eringen kann. Für die Einteilung von Wahlkreisen ist die vom Bundespräsidenten berufene Wahlkreiskommission zuständig.

Die Feststellung des Wahlergebnisses

Für das Ergebnis spielen nur gültige Stimmen eine Rolle. Um 18 Uhr am Wahltag werden alle Wahlurnen geöffnet und die Wahlvorstände zählen die Stimmzettel aus. Der Wahlvorstand stellt fest, wie viele gültige Stimmen im Wahlbezirk auf die Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben wurden und wer letztlich in den Bundestag einzieht. Direkt gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit wird keine Stichwahl durchgeführt; der Kreiswahlleiter zieht ein Los, das über die Mandatsbesetzung entscheidet. Der Landeswahlausschuss stellt dann fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Landeslisten entfallen sind. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und wer gewählt wurde. Erst nachdem die Landeswahlleiter schriftlich die Gewählten zur Annahme ihrer Wahl aufgefordert haben, wird nach einer Woche das endgültige Wahlergebnis bekannt gemacht.

CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands

SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands

FDP - Freie Demokratische Partei

DIE LINKE - DIE LINKE

GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.

PIRATEN - Piratenpartei Deutschland

NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands

Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

REP - DIE REPUBLIKANER

ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei

FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands

RENTNER - RENTNER Partei Deutschland

BP - Bayernpartei

PBC - Partei Bibeltreuer Christen

BüSo -Bürgerrechtsbewegung Solidarität

DIE VIOLETTEN - Die Violetten; für spirituelle Politik

MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen

PSG - Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale

AfD - Alternative für Deutschland

Bündnis 21/RRP Bündnis 21/RRP

BIG - Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit

pro Deutschland - Bürgerbewegung pro Deutschland

(keine Kurzbezeichnung) - DIE RECHTE

DIE FRAUEN -- Feministische Partei DIE FRAUEN

FREIE WÄHLER - FREIE WÄHLER

(keine Kurzbezeichnung) - Partei der Nichtwähler

PARTEI DER VERNUNFT - Partei der Vernunft

Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Nur mit Direktkandidaten:

B - Bergpartei, die "ÜberPartei"

BGD - Bund für Gesamtdeutschland

DKP - Deutsche Kommunistische Partei

NEIN! - Nein!

Bundeswahlleiter präsentiert aktuelle Ergebnisse online

Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) werden am Wahlabend die eintreffenden Ergebnisse automatisch aktualisiert. Zu finden sind die Übersichten in der Rubrik "Bundestagswahl 2013" unter dem Menüpunkt "Ergebnisse". Hier werden die Wahlresultate bundesweit sowie die aus den Ländern und Wahlkreisen getrennt aufgeführt. Nach der Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses in der Nacht werden dort zudem die erfolgreichen Bewerber um ein Bundestagsmandat aufgelistet. Abgerundet wird das Angebot durch umfangreiche Hintergrundinformationen über künftige Wahlen sowie frühere Bundestagswahlen bis zurück in das Jahr 1949. In einem Glossar sind die wichtigsten Stichworte zu Wahlen zusammengefasst. Die Inhalte der Seiten stehen alle auch auf Englisch zur Verfügung.

Bundeszentrale für politische Bildung mit Wahl-O-Mat

Im Jahre 2002 erstmals aufgelegt, gehört der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de) inzwischen zu den erfolgreichsten interaktiven Wahlinstrumenten in Deutschland. Viele Bürger nutzen das Angebot als eine Art Entscheidungshilfe vor der Wahl. Wer sich durch den Fragenkatalog tippt, bekommt anschließend mitgeteilt, mit welcher Partei die eigenen Positionen am besten oder am wenigsten übereinstimmen, ohne freilich eine Wahlempfehlung zu geben. Das kann bisweilen auch für Stammwähler überraschende Ergebnisse mit sich bringen. Auf der Seite der Bundeszentrale sind außerdem alle zur Bundestagswahl antretenden Parteien ausführlich porträtiert.

Der Bundeswahlkompass der Wissenschaft

Als Alternative zum Wahl-O-Mat haben deutsche Wissenschaftler den sogenannten Bundeswahlkompass (www.bundeswahlkompass.de) ins Leben gerufen. Auch hier werden Fragen gestellt, die sich auf Positionen der Parteien beziehen mit dem Ziel, den Wählern eine Entscheidungshilfe anzubieten. Die Ergebnisse werden, anders als beim Wahl-O-Mat, in einem politischen Koordinatensystem angezeigt. Der Bundeswahlkompass ist nach Angaben der Anbieter "ein unabhängiges und grundsätzlich überparteiliches Non-Profit-Projekt".

Informationen über das Wahlrecht und Wahlsysteme

Wer einen schnellen Überblick sucht über Wahltermine, Wahlergebnisse, rechtliche Grundlagen oder Wahlsysteme, wird auf dem Portal www.wahlrecht.de fündig. Die privaten Organisatoren verweisen auf ihre Unabhängigkeit.

Deutscher Bundestag bietet interaktive Wahlkreiskarte

FDP

Aus den Reihen der FDP treten insgesamt 24 Abgeordnete nicht mehr an.

Wolfgang Gerhardt

ist einer von ihnen. Der 69-Jährige war 19 Jahre Mitglied des Bundestages und zuvor schon in der Landespolitik in Hessen aktiv. Ab 1995 war Gerhardt Bundesvorsitzender seiner Partei, bis er 2001 von Guido Westerwelle abgelöst wurde. Auch Fraktionsvorsitzender der Liberalen war Gerhardt, von 1998 bis 2006. Im Bundestag etablierte sich Gerhardt als Außenpolitiker, im Falle eines schwarz-gelben Siegs bei der Bundestagswahl 2002 wurde er als potenzieller Außenminister gehandelt. Nach seinem Ausscheiden wird der promovierte Erziehungswissenschaftler der Politik allerdings treu bleiben: Den Vorsitz der "Friedrich-Naumann-Stiftung" behält er.

Jörg van Essen

ist seit 23 Jahren für die Liberalen im Deutschen Bundestag, davon 19 Jahre als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Der Jurist kam immer über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag. Nun sei es Zeit, das Feld den Jüngeren zu überlassen, sagt der 66-Jährige und tritt nicht wieder an.

Elke Hoff

kandidiert ebenfalls nicht mehr. Die 56-Jährige aus Neuwied ist seit 2005 Mitglied des Bundestages. Hier war sie von 2005 bis 2009 Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Abrüstungspolitik und seit 2009 für Sicherheitspolitik. Hoff zog immer über die Landesliste Rheinland-Pfalz in das Parlament ein.

Bündnis 90/Die Grünen

Bei Bündnis 90/Die Grünen kandidieren fünf Abgeordnete nicht mehr für den Bundestag.

Krista Sager

hat sich mehr als 30 Jahre für grüne Ziele engagiert, davon elf Jahre als Bundestagsabgeordnete. In ihrer ersten Legislaturperiode war sie Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Heute ist die Hamburgerin Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik. Sager kämpfte für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften, auch in ihrer Funktion als Senatorin für Gleichstellung in ihrer Heimatstadt. Um eine Kampfabstimmung im Wahlkreis zur Kandidatin gegen ihre Freundin Anja Hajduk zu vermeiden, hört Sager nun auf.

Wolfgang Wieland

hört ebenfalls auf. Der Jurist aus Berlin war lange Zeit in der Landespolitik tätig, saß seit 2005 im Bundestag. Hier war er Innenexperte der Grünen und Obmann seiner Partei in vielen Untersuchungsausschüssen, unter anderem auch im NSU-Untersuchungsausschuss.

Die Linke

Ebenfalls fünf Abgeordnete treten bei den Linken nicht mehr an.

Ulrich Maurer

geht nach 44 Jahren politischer Aktivität auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene in den Ruhestand. Seit 1969 war Maurer SPD-Mitglied, 2005 trat er jedoch aus Protest gegen die Agenda 2010 aus der Partei aus und schloss sich den Linken an. Die nominierten den Stuttgarter als Spitzenkandidaten in Baden-Württemberg und er zog in den Bundestag ein. Der Jurist wurde zum Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktion gewählt, seit 2009 ist Ulrich Maurer auch stellvertretender Vorsitzender der Fraktion. Nun hört der 65-Jährige auf.

Lukrezia (Luc) Jochimsen

kam erst spät in die Politik. Die promovierte Soziologin arbeitete jahrelang als Journalistin, war Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks. Erst 2002 wurde die Nürnbergerin in der Politik aktiv, als unabhängige hessische Spitzenkandidatin der Linken. Die Partei scheiterte damals jedoch an der Fünf-Prozent-Hürde, deshalb zog Jochimsen erst vier Jahre später in den Bundestag ein. Nun hört sie aus Altersgründen auf. 2010 wurde sie als Kandidatin der Linkspartei für das Amt des Bundespräsidenten aufgestellt, dem Höhepunkt ihrer politischen Laufbahn. In der Wahl unterlag sie aber Christian Wulf (CDU).

CDU/CSU

Aus der CDU/CSU-Fraktion treten 39 Abgeordnete nicht mehr für die Wahl zum neuen Bundestag an.

Eduard Oswald

, derzeitiger Bundestagsvizepräsident, ist seit 1987 Abgeordneter für die CSU und kann auf 35 Jahre parlamentarische Laufbahn zurückblicken. So war der Betriebswirt von 1992 bis 1998 Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, Bauminister unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) und wurde schließlich zur Krönung seiner parlamentarischen Laufbahn 2011 Bundestagsvizepräsident. Nun geht der 66-Jährige, der den Wahlkreis Augsburg-Land vertrat, in den Ruhestand.

Rupprecht Polenz

wird nach 19 Jahren im Bundestag nicht wieder antreten. Der Jurist vertritt für die CDU den Wahlkreis Münster im Parlament. Polenz ist versierter Außenpolitiker und war jahrelang Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, dessen Vorsitz er seit 2005 inne hatte. Mitten in der Parteispendenaffäre der CDU im Jahr 2000 ernannte Parteichefin Angela Merkel Polenz zum CDU-Generalsekretär, den Posten legte er jedoch ein Jahr später schon wieder ab. Er sehe sich mehr als Brückenbauer denn als Angreifer, sagte er.

Rita Pawelski

, die Vorsitzende der CDU-Frauenunion, wird dem neuen Bundestag ebenfalls nicht mehr angehören. Insgesamt kann sie auf 42 Jahre Parteiarbeit und 23 Jahre Berufspolitik zurückblicken, davon elf Jahre im Bundestag. Pawelski war stets eine Kämpferin für Frauenrechte und hatte sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes und für eine Frauenquote stark gemacht. Sie kam über die Landesliste Niedersachsen in den Bundestag. Jetzt hört sie auf.

Ernst Hinsken

ist seit 33 Jahren Abgeordneter für die CSU im Bundestag. Der Bäckermeister aus Straubing leitete sieben Jahre den Tourismusausschuss, war Parlamentarischer Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium und Tourismusbeauftragter der Bundesregierung. Der 70-Jährige war im Laufe seiner Abgeordnetenzeit mehrmals Stimmenkönig der CSU.

SPD

Aus der SPD-Fraktion treten 32 Abgeordnete zur nächsten Legislaturperiode nicht mehr an.

Wolfgang Thierse

blickt auf 24 Jahre Parlamentserfahrung zurück. Der Germanist war Abgeordneter in der ersten freigewählten Volkskammer der DDR und kam 1990 als Abgeordneter in den Bundestag. Im selben Jahr wurde er zum stellvertretenden Parteivorsitzenden der SPD und stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion gewählt. Unter Rot-Grün wurde der Berliner Bundestagspräsident, als erster Ostdeutscher überhaupt, was viele als ein gutes Zeichen für den Fortschritt der Wiedervereinigung sahen. Thierse vertrat den Wahlkreis Prenzlauer Berg-Pankow. Er setzte sich immer engagiert gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein. Nun hört er im Alter von fast 70 Jahren auf und will seine Zeit mehr den Büchern widmen.

Hans-Ulrich Klose

, einer der versiertesten Außenpolitiker der SPD, tritt ebenfalls nicht mehr an. Der Hamburger gehört dem Parlament seit 30 Jahren an und war während dieser Zeit unter anderem SPD-Fraktionvorsitzender und Vizepräsident des Bundestages. 2010 wurde der überzeugte Transatlantiker zum Koordinator der Deutsch-Amerikanischen Beziehungen ernannt. Diesen Posten gibt der 76-Jährige nun zusammen mit seinem Mandat auf.

Heidemarie Wieczorek-Zeul

war elf Jahre Entwicklungshilfeministerin, unter den Bundeskanzlern Schröder (SPD) und Merkel (CDU). Die Hessin war insgesamt 26 Jahre Mitglied des Bundestages. Nun räumt die "Rote Heidi", wie sie aufgrund ihrer Haarfarbe und ihrer linken Position in der SPD genannt wird, anlässlich ihres 70. Geburtstages ihr Büro.

Peter Danckert

, Abgeordneter aus Berlin, kandidiert ebenfalls nicht mehr. Der Jurist ist seit 1998 Mitglied des Bundestages. Von 2005 bis 2009 war er Vorsitzender des Sportausschusses.