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FÜNF FRAGEN ZU DEN: RECHTEN DER OPPOSITION

28.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
2 Min

Grünen und Linken wären wegen ihrer zu geringen Größe im Bundestag verschiedene parlamentarische Rechte in einer Großen Koalition verwehrt. Welche haben für Sie Priorität?

Für uns als Fraktion ist vor allem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sehr wichtig. Aber wir müssen uns auch über die Einsetzung von Enquete-Kommissionen, das Verlangen von öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen, die Gestaltung der Tagesordnung im Plenum und die Verteilung der Redezeiten verständigen.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag von Grünen und Linken ließe sich wohl auch ohne Grundgesetzänderung in der Geschäftsordnung des Bundestages ermöglichen. Wäre das für Ihre Fraktion ausreichend?

Nach Aussage von Verfassungsexperten, von denen wir uns in der vergangenen Woche haben beraten lassen, ist dies wohl möglich. Entsprechende Anpassungen der Geschäftsordnung und des Untersuchungsausschuss-Gesetzes oder anderen gesetzlichen Regelungen würden demnach wohl ausreichen.

Eine Normenkontrollklage und eine Subsidiaritätsklage wäre nur durch eine Änderung des Grundgesetzes für eine grün-linke Opposition möglich. Werden Sie darauf bestehen?

Diese Frage erörtern wir noch in unserer Fraktion. Im Augenblick konzentrieren wir uns auf die Frage nach Untersuchungsausschüssen, öffentlichen Anhörungen, Enquete-Kommissionen, Tagesordnung und Redezeiten. Aber wir werden in unsere internen Beratungen auch die Klagemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht einbeziehen.

Werden die Grünen zusammen mit der Linksfraktion einen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten?

Wir als Fraktion haben ja bereits einen entsprechenden Antrag zur Wahrung der Oppositionsrechte in den Bundestag eingebracht. Und wir sind Bundestagspräsident Norbert Lammert dankbar, dass er das Thema in seiner Antrittsrede angesprochen hat. Wir werden mit allen Fraktionen darüber beraten. Bislang gibt es keine konkrete Vereinbarung mit der Linken. Im Gegensatz zu Teilen der Linksfraktion haben wir der aktuellen Geschäftsordnung nicht zugestimmt. Deren Abstimmungsverhalten hat mich irritiert.

Sollten Union und SPD der Opposition nicht weit genug entgegen kommen, werden die Grünen dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?

Im Augenblick setze ich auf eine einvernehmliche Lösung. Im Interesse eines lebendigen Parlamentarismus muss das auch im Interesse der Union und der SPD sein. Aber wenn wir zu keiner Verständigung kommen, die Geschäftsordnung und andere Regelungen zu ändern, dann behalten wir uns diesen Schritt natürlich vor.

Die Fragen stellte

Alexander Weinlein.