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NPD ohne Staatsgelder

18.11.2013
2023-08-30T12:24:07.7200Z
1 Min

URTEIL II

Die NPD bekommt vorerst keine staatlichen Gelder mehr. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht gab damit dem Deutschen Bundestag Recht, der die Auszahlung wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe gegen die NPD gestoppt hatte. Mit dem Urteil der Karlsruher Richter durfte die zum 15. November fällig gewesene Zahlung von rund 300.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung mit einer fälligen Strafzahlung in Millionenhöhe verrechnet werden.

Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts von 2007 muss die Partei eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Das hat sie aber bis heute nicht getan. Die NPD hat gegen die Strafe nämlich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde.

Wie andere Parteien auch bekommt die NPD Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Summe richtet sich nach den bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen erzielten Stimmen sowie nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vom Bundestag in vierteljährlichen Raten ausgezahlt. Zuletzt erhielt die NPD pro Quartal 303.414 Euro. Dennoch steckt die Partei, die bei der Bundestagswahl im September 1,3 Prozent erzielt hatte, schon seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten und hat deshalb eigenen Angaben zufolge im Frühjahr alle Mitarbeiter der Berliner Parteizentrale entlassen.