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Aktendeckel bleiben zu

18.11.2013
2023-08-30T12:24:07.7200Z
1 Min

URTEIL I

Der Bundestag muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine Unterlagen zum früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) veröffentlichen. In einem zweiten Verfahren entschied das Gericht, dass auch keine Akten zur Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" herausgegeben werden müssen.

Das Informationsfreiheitsgesetz könne nicht auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestages angewendet werden, entschied das Gericht am 13. November in einem Berufungsverfahren.

Die Zuarbeiten der Bundestags-Dienste gehörten zur Mandatsausübung der Abgeordneten. Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaftlichen Dienste dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer Tätigkeit und seien daher vom Informationszugang ausgenommen. Zudem stehe der Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Oberverwaltungsgericht hob damit erstinstanzliche Urteile auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Ein Journalist wollte Einsicht in Papiere bekommen, die von 2003 bis 2005 auf Anforderung des damaligen Abgeordneten Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet worden waren. Guttenberg war 2011 zurückgetreten, nachdem bekanntgeworden war, dass er seine Doktorarbeit in weiten Teilen von anderen abgeschrieben hatte.