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Schwarz-Rot ohne Mehrheit

KRÄFTEVERHÄLTNIS Union und SPD können im Bundesrat viele Gesetze nicht allein durchsetzen

18.11.2013
2023-08-30T12:24:07.7200Z
4 Min

Man sollte meinen, dass Koalitionsparteien, die im Bundestag zusammen rund 80 Prozent aller Abgeordneten stellen, auch im Bundesrat auf eine satte Mehrheit setzen können. Doch weit gefehlt: Schließen CDU, CSU und SPD ihre derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen erfolgreich ab, müssen sie sich darauf einstellen, zumindest einige Zeit lang bei so manchem Gesetzesvorhaben um die Zustimmung der Länderkammer buhlen zu müssen.

Knackpunkt "Zustimmungsgesetz"

Jedes Gesetz, dass Union und SPD künftig im Bundestag beschließen, muss schließlich noch den Bundesrat passieren. Für eine Große Koalition unproblematisch sind dabei die "Einspruchsgesetze", die so heißen, weil der Bundesrat gegen sie Einspruch einlegen kann. Für Schwarz-Rot unproblematisch sind sie nicht nur, weil der Bundestag einen solchen Einspruch zurückweisen könnte, sondern weil es dafür erst einmal eine Mehrheit in der Länderkammer geben muss - und die dürfte kaum zu haben sein, da Union und/oder Sozialdemokraten in jedem der 16 Länder (mit-)regieren.

Umgekehrt ist die Lage bei den "Zustimmungsgesetzen", für deren Zustandekommen die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Neben Grundgesetz-Änderungen, für die in beiden Häusern eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird, gehören dazu beispielsweise alle Vorhaben, die sich in bestimmter Weise auf die Länder-Finanzen auswirken, also etwa Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen Länder oder Kommunen beteiligt sind. Darunter fallen zum Beispiel die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer. Insgesamt waren 208 von 553 Gesetzesbeschlüssen des Bundestages in der zurückliegenden 17. Wahlperiode zustimmungsbedürftig, das sind fast 40 Prozent.

35 Stimmen erforderlich

In der Länderkammer, in der jedes Bundesland je nach Bevölkerungsgröße über drei bis sechs Stimmen verfügt, ist für einen Einspruch wie für eine Zustimmung mindestens die absolute Mehrheit erforderlich. Sie liegt bei 35 der insgesamt 69 Bundesratsstimmen. Entscheidend ist dabei nun, dass sich bei Abstimmungen Länder mit Regierungskoalitionen, in denen ein Gesetzesvorhaben umstritten ist, in der Regel enthalten und damit de facto mit Nein stimmen. Das ist zumeist bei Landeskoalitionen zwischen zwei (oder mehr) Parteien der Fall, von denen nur eine auch im Bund regiert.

Die SPD-Alleinregierung in Hamburg mit ihren drei Bundesratsstimmen braucht das so wenig kümmern wie das wieder nur von der CSU geführte Bayern mit seinen sechs Stimmen. Auf zusammen 18 Stimmen kommen die drei schwarz-roten Landesregierungen im Saarland (drei Stimmen), in Sachsen-Anhalt (vier Stimmen) und Thüringen (vier Stimmen) sowie die zwei rot-schwarz regierten Länder Berlin (vier Stimmen) und Mecklenburg-Vorpommern (drei Stimmen); auch auf diese Stimmen könnte eine Große Bundestagskoalition setzen. Das ergibt aber insgesamt nur 27 Bundesratsstimmen. Auch wenn sich in Hessen mit seinen fünf Bundesratsstimmen CDU und SPD ebenfalls auf die Bildung einer Koalition verständigen sollten, fehlten noch drei Stimmen bis zur absoluten Mehrheit. Anders gesprochen: Ohne die Zustimmung mindestens eines Landes, in dessen Regierung Grüne oder Die Linke beziehungsweise die FDP sitzen, kann die Kanzlerin und ihre Truppe kein einziges Zustimmungsgesetz durch den Bundesrat bringen.

Die FDP, bei der Bundestagswahl im September erstmals an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, regiert noch in Sachsen mit der CDU und kann hier auf vier Bundesratsstimmen Einfluss nehmen. Zudem verfügt noch die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden bis zu einem Regierungswechsel über die fünf Hessen-Stimmen, auch wenn CDU und FDP am 22. September keine Mehrheit für eine Fortsetzung ihrer Koalition bekommen haben.

Die Grünen sind derzeit zusammen mit der SPD in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an der Regierung sowie in Schleswig-Holstein, wo beide Parteien mit dem Südschleswigschen Wählerverband koalieren. Damit können die Grünen insgesamt 29 Bundesratsstimmen beeinflussen, ebenso wie Die Linke die vier Stimmen Brandenburgs, wo sie mit der SPD koaliert.

Drei Wahlen

Kommt es nicht überraschend in einem Land zu Neuwahlen, kann sich das Kräfteverhältnis im Bundesrat - abgesehen von der Regierierungsbildung in Hessen - frühestens im Sommer 2014 ändern. Dann stehen in Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an, gefolgt von Brandenburg im Herbst. Da in Thüringen bereits Schwarz-Rot regiert, kann dieses Lager hier keine Bundesratsstimmen hinzugewinnen, sondern allenfalls halten.

Anders in Sachsen: Sollten dort CDU und SPD - alleine oder gemeinsam - Schwarz-Gelb ablösen und zuvor auch in Hessen eine Regierung bilden, käme das großkoalitionäre Lager im Bundesrat auf 36 Stimmen und hätte damit die absolute Mehrheit um eine Stimme übertroffen - sofern die Thüringer Stimmen nicht verloren gehen. Ebenso wäre die Lage, wenn künftig neben Hessen nicht Sachsen, aber Brandenburg unter rot-schwarzer beziehungsweise schwarz-roter Flagge segeln würde. Kommt es in Hessen indes nicht zu einer CDU/SPD-Regierung, müssten diese beiden Parteien allein oder gemeinsam das Ruder sowohl in Dresden als auch in Potsdam übernehmen (und in Erfurt in der Hand behalten), soll eine schwarz-rote Bundestagsmehrheit schon 2014 nicht mehr eine Blockade-Politik der Opposition im Bundesrat befürchten müssen.