Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

18.11.2013
2023-08-30T12:24:07.7200Z
5 Min

A- und B-Länder

Als A-Länder werden seit den 1970er Jahren traditionell Bundesländer mit einer SPD-geführten Regierung bezeichnet. B-Länder hingegen werden von einer CDU- oder CSU-geführten Regierung regiert. Ein Sonderfall ist Baden-Württemberg mit seiner derzeitigen grün-roten Regierung unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In den vergangenen Jahren hat das Land bei allen wichtigen Gesetzesvorhaben zusammen mit den A-Ländern gestimmt. Die Einteilung in A- und B-Länder hat aber rein informellen Charakter.

Bundesratspräsident

Der Bundesratspräsident wird jeweils für ein Jahr durch den Bundesrat gewählt (Artikel 52 Grundgesetz). In der Praxis sind dies jeweils die Ministerpräsidenten der Länder, die der Reihe nach den Bundesratspräsidenten stellen. Er ist zugleich Vertreter des Bundespräsidenten.

Einspruchsgesetz

Als Einspruchsgesetze werden jene Bundesgesetze bezeichnet, die ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können. Allerdings kann der Bundesrat gegen sie Einspruch erheben. Zuvor muss er aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zu finden. Gelingt dies nicht, so kann der Bundesrat gegen das Gesetz mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben. Der Bundestag kann den Einspruch ebenfalls nur mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Erfolgt der Einspruch des Bundesrates mit Zwei-Drittel-Mehrheit, so kann ihn der Bundestag auch nur mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens absoluter Mehrheit aller Abgeordneten zurückweisen (Artikel 77 Grundgesetz).

Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Notparlament, das im Verteidigungsfall zusammentritt, wenn der Bundestag nicht mehr zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er setzt sich zusammen aus 32 Bundestagsabgeordneten gemäß der Fraktionsstärken und aus je einem Vertreter der Länder im Bundesrat (Artikel 53a und 115e Grundgesetz).

Ständiger Beirat

Die 16 Bevollmächtigten der Bundesländer beim Bund bilden zusammen den Ständigen Beirat. Er unterstützt und berät das Präsidium des Bundesrates, beispielsweise bei der Vorbereitung der Plenarsitzungen. An seinen wöchentlichen Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil.

Stellungnahme

Der Bundesrat hat das Recht, innerhalb bestimmter Fristen zu jeder Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine Stellungsnahme abzugeben (Artikel 77 Grundgesetz). Diese wird dem Gesetzentwurf beigefügt, wenn der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.

Stimmführer

Jedes Bundesland hat im Bundesrat zwar je nach Einwohnerzahl mehrere Stimmen, diese dürfen aber nur einheitlich abgeben werden in einer Abstimmung (Artikel 51 Grundgesetz). Dies übernimmt der Stimmführer eines Landes, meist der Ministerpräsident oder sein Stellvertreter.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das im Fall strittiger Gesetze einen in beiden Häusern mehrheitsfähigen Kompromiss aushandeln soll. Er besteht aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die Bundestagsmitglieder werden entsprechend der Fraktionsstärken vom Parlament gewählt.

Zustimmungsgesetz

Für bestimmte Bereiche ist die Zustimmung des Bundesrates zu einem Bundesgesetz im Grundgesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für Verfassungsänderungen und eine Reihe von Steuergesetzen. Alle zustimmungspflichtigen Gesetze müssen im Bundesrat mit absoluter Mehrheit verabschiedet werden.

917 Sitzungen

Seit 1949 wurden im Bundesrat insgesamt 917 Sitzungen abgehalten. Mit 53 Plenartagungen kamen die Mitglieder der Länderkammer in der 17. Legislaturperiode im Vergleich zu anderen Jahren besonders häufig zusammen. Alleine in dieser Wahlperiode wurden dabei 2.749 Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Manche Themen mussten besonders dringlich behandelt werden, so dass der Bundesrat zu Sondersitzungen zusammenkommen musste wie etwa bei den Beratungen zur Euro-Krise, aber auch die Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform oder die finanziellen Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe mussten eilig beraten werden. Eine Sondersitzung war jedoch schon lange im Voraus geplant: das Treffen der Mitglieder des Bundesrates mit den Kollegen des französischen Senats anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Elysée-Vertrages.

1.694 eingebrachte Gesetze

Ein Gesetz kann entweder von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden. In den vergangenen 64 Jahren hat der Bundesrat selbst 1.694 Anträge auf Einbringung eines Gesetzentwurfs gestellt. Von denen wurden zwar 1.027 als Gesetzentwurf beschlossen und der Bundesregierung zugeleitet, aber nur 274 dieser Entwürfe wurden auch zu Gesetzen. Zum Vergleich: Die Bundesregierung brachte im selben Zeitraum 6.649 Gesetzesvorlagen ein, die dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und auch von ihm beraten wurden. Hier lag die Erfolgsquote wesentlich höher: 5.871 Gesetze wurden davon verabschiedet und verkündet. Aus der Mitte des Parlaments wurden 3.985 Gesetze eingebracht, von denen 1.346 auch in Kraft traten.

7.627 Gesetze beraten

Im gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren beriet der Bundesrat seit Bestehen der Bundesrepublik insgesamt über 7.627 Gesetze, die vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat beraten wurden. Letztendlich wurden vom Bundespräsidenten aber nur 7.491 Gesetze ausgefertigt und verkündet. In der 17. Legislaturperiode wurden 553 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages in der Länderkammer beraten und davon 543 endgültig verabschiedet.

3.665 Einspruchsgesetze

Über die Hälfte (51,1 Prozent) der im Bundestag beratenen Gesetze - 3.826 - bedurfte der Zustimmung des Bundesrates. Seit der Föderalismusreform hat sich die Zahl der Gesetze, für die der Bundesrat grünes Licht geben muss, weiter verringert. Während der Gesetzgeber in der 13. Wahlperiode (1994 - 1998) noch bei 59,5 Prozent der Gesetze ein positives Votum des Bundesrates brauchte, wurden in der 17. Wahlperiode (2009 - 2013) nur noch 38,3 Prozent der Gesetze (208) als so genannte Zustimmungsgesetze verabschiedet. Die Zahl der Einspruchsgesetze betrug 3.665.

894 Vermittlungsverfahren

Seit 1949 wurde der Vermittlungsausschuss (VA) von Bundestag und Bundesrat in 894 Fällen angerufen - zum Teil auch mehrmals. Die Zahlen sprechen gegen das häufig geäußerte Vorurteil, dass es sich dabei um ein Blockadeinstrument handelt: Nach den Beratungen im VA konnten 791 Gesetze verkündet werden, 108 Gesetzgebungsverfahren wurden fallen gelassen. Am häufigsten wurde der VA dabei vom Bundesrat angerufen (827 Mal), während die Bundesregierung (91 Mal) und der Bundestag (20 Mal) von diesem Recht weitaus seltener Gebrauch machten.

198 Verweigerungen

In der Vergangenheit hat der Bundesrat in 198 Fällen seine Zustimmung zu Gesetzen verweigert. Von diesen Gesetzen wurden insgesamt, beispielsweise nach einem sich anschließenden Vermittlungsverfahren, 108 Gesetze doch noch verkündet. 76 Gesetze allerdings wurden nicht verkündet und traten damit nicht in Kraft.

9.477 EU-Vorlagen

Der Bundesrat befasst sich auch mit einer großen Zahl von Vorlagen der Europäischen Union. Allein in der 17. WP debattierte der Bundesrat über 694 Richtlinien oder Verordnungen. Seit 1949 betrug ihre Zahl insgesamt 9.477. Außerdem werden dem Bundesrat auch zahlreiche Entschließungen, Berichte und Unterrichtungen zugeleitet. Ihre Zahl belief sich zum Ende der 17. Legislaturperiode auf 5.793.