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VOR 40 JAHREN ... : Neues Strafrecht

25.11.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
1 Min

27. November 1973: Reform des Strafrechts

Etwa seit Ende der 1960er Jahre trat in der Bundesrepublik ein Wandel in der Gesellschaft ein. Vor allem die Einstellung zur Sexualität wurde dabei liberaler. Mit dem vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts, das am 27. November 1973 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, reagierte die sozial-liberale Koalition auf die Veränderungen. Dabei wurde vor allem das Sexualstrafrecht dem neuen Zeitgeist angepasst, beispielsweise indem die sogenannte Schutzaltersgrenze bei sexuellen Handlungen von 21 auf 18 Jahren herabgesetzt wurde. Der Widerstand gegen das Gesetz war groß. Vor allem die geplante Abschaffung des generellen Verbots von Pornographie stieß auf teils heftige Kritik: Auch "bei einer nur teilweisen Freigabe dieser Pornographie ist ein wirksamer Jugendschutz nicht mehr möglich", argumentierte Heinz Eyrich (CDU) bei der dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag am 7. Juni 1973. Andreas von Schoeler (FDP) hielt dagegen, das geltende Verbot habe nicht verhindern können, dass Pornographie "frei zugänglich" sei - "auch für Jugendliche". Mit der Lockerung des Gesetzes wolle man, dass "mündige Staatsbürger selbst entscheiden können,was sie in ihrem Bereich tun und lassen".

Mit dem Gesetz wurden zugleich aber auch neue Straftatsbestände im Strafrecht geschaffen: Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte wurden damals Darstellungen zur Verherrlichung von Gewalt und zur Anstiftung des Rassenhasses einem Herstellungs- und Vertreibungsverbot unterworfen.