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Ein Schritt in zwei Schritten

Mindestlohn Linke und Grüne kritisieren die Lösung des Koalitionsvertrages als "Zweiklassensystem"

02.12.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
3 Min

Linke und Grüne lassen nicht locker. Nach der Mindestlohn-Debatte vom vergangenen Donnerstag war klar: Auch in der aktuellen Legislaturperiode darf man sich auf einige parlamentarische Initiativen der beiden Fraktionen zum Mindestlohn einstellen. Das war in der vergangenen Legislaturperiode so und das wird auch künftig so sein. Aber war da nicht was? Hatten nicht Union und SPD einen Tag zuvor ihren Koalitionsvertrag unterschrieben? Und hatte sich darin nicht die angestrebte Große Koalition für einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn ausgesprochen?

Hatte sie. Und deswegen ging es in der Debatte auch nicht um den vor vier Wochen von den Linken vorgelegten Mindestlohn-Gesetzentwurf (18/6). Es war ein Schlagabtausch über den Koalitionsvertrag (siehe Seite 8) und den dort gefundenen Kompromiss zum Mindestlohn. Gerade bei diesem Thema durfte das Publikum auf das "Aber" gespannt sein. Denn so weit, wie sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen beim Thema Mindestlohn aus dem Fenster gelehnt hatte, so klar war auch, dass die Union ihn so eigentlich nicht wollte. Besonders der Wirtschaftsflügel von CDU/CSU warnte vor einer aus seiner Sicht drohenden Arbeitsplatzvernichtung. Der Satz "der Mindestlohn kommt", mit dem die SPD-Spitze nun versucht, ihre Basis zu überzeugen, ist also nicht falsch. Entscheidend ist, wie die Basis findet, was nach dem Komma kommt.

Tarifverträge gelten weiter

Und danach heißt es im Koalitionsvertrag: Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro wird 2015 eingeführt. Das "Aber" lautet: "Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz." Dieses ermöglicht Branchen schon heute, tarifliche Mindestlöhne festzulegen. Zwölf Branchen mit ungefähr vier Millionen Beschäftigten haben dies bisher getan. In einigen mindestlohnrelevanten Branchen wie dem Wach- und Sicherheitsdienst oder bei Floristinnen liegen die Mindestlöhne aber unter 8,50 Euro. Der Koalitionsvertrag schreibt nun fest, dass diese Verträge auch über 2015 hinaus gelten dürfen. Erst ab 2017 müssen sie sich an den bundesweit geltenden Mindestlohn halten. Außerdem können bis 2017 auch noch neue Tarifverträge unterhalb der 8,50-Euro-Grenze abgeschlossen werden, die dann aber ebenfalls Ende 2016 auslaufen beziehungsweise angepasst werden müssen.

Wie die Regelungen dann tatsächlich aussehen - ob es etwa noch Ausnahmeregelungen geben könnte - wird sich zeigen. Denn kaum war der Vertrag unterschrieben, meldeten sich die Kritiker zu Wort. So mahnte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) Ausnahmen unter anderem für Langzeitarbeitslose an. Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, warnte, je mehr der Mindestlohn greife, desto mehr werde das Wirtschaftswachstum zurückgehen.

Andrea Nahles, die als SPD-Generalsekretärin entscheidend am schwarz-roten Mindestlohnkonzept beteiligt war, erteilte Ausnahmewünschen in der Debatte jedoch eine Absage. Der Mindestlohn gelte flächendeckend für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber, stellte sie klar. "Wir lassen keine Ausnahmen zu", sagte Nahles. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag eine Formulierung, die Ausnahmen zum Beispiel für - meist nichtdeutsche - Saisonarbeiter nahelegen. Prompt meldeten sich Gewerkschafter von der Basis zu Wort, die keine "Arbeitnehmer zweiter Klasse" wollen. Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes dagegen begrüßte ausdrücklich die Regelungen des Koalitionsvertrages.

Kritik an der Kommission

Die Fraktionen von Linken und Grünen sind davon meilenweit entfernt. Klaus Ernst (Die Linke) empörte vor allem, dass für einen Teil der Beschäftigten der Mindestlohn ab 2015 und für den anderen Teil erst 2017 gelten soll. "Sie stellen damit Gewerkschaftsmitglieder deutlich schlechter als die anderen Beschäftigten", wetterte Ernst. Außerdem seien 8,50 Euro in drei Jahren bedingt durch Preissteigerungen nicht mehr so viel wert wie heute. Eine erste Erhöhung des Mindestlohns 2018 komme demnach viel zu spät.

Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte einen flächendeckenden Mindestlohn als "großen gesellschaftlichen Fortschritt". Aber: "Sie können nicht wegreden, dass Sie ein Zweiklassensystem beim Mindestlohn haben", wandte sie sich an SPD und Union. Pothmer kritisierte außerdem die Zusammensetzung der geplanten Mindestlohnkommission scharf. "Sie degradieren Wissenschaftler zu stimmlosen Beratern." Die derzeit geplante Konzeption der Kommission werde zu alten Grabenkämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und somit zum Stillstand führen, warnte sie.

Karl Schiewerling (CDU), Arbeitsmarktexperte der Union, konnte die Aufregung nicht nachvollziehen. "Uns geht es darum, nicht nur theoretische Lösungen zu finden, sondern darum, wie was wirkt", sagte Schiewerling. Grüne und Linke dagegen wollten nur die SPD "vorführen" und "entblößen", kritisierte er.