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Goldfinger gestoppt

Finanzen Edelmetallgeschäfte im Ausland können die Einkommensteuerlast nicht mehr senken

02.12.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
3 Min

Steuern sparen ist in allen Einkommensklassen beliebt. Wer richtig viel Geld verdient, für den hatten findige Steuerberater eine gute Sparmöglichkeit im Angebot: Durch Gründung einer Edelmetallhandelsfirma im Ausland ließen sich Verluste produzieren und mit Einkünften im Inland verrechnen. Die "Operation Goldfinger" genannte Steuersparmöglichkeit war völlig legal und nahm so manchem Steuerbescheid den Schrecken der Nachzahlung. Damit ist jetzt Schluss. Kurz vor dem Jahresende stoppte der Bundestag am Donnerstag das "Goldfinger"-Modell.

Riegel vorgeschoben

"Es ist sehr wichtig, dass diese Steuerausfälle nicht entstehen, dass wir dieser Steuergestaltung Einhalt gebieten können", erklärte Ingrid Arndt-Brauer (SPD) in der Debatte. Zustimmung gab es auch von der Bundesregierung: "Jetzt schieben wir dieser Gestaltung endgültig einen Riegel vor", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU). "Das zeigt übrigens, dass wir im Parlament immer, wenn wir erkennen, dass es missbräuchliche Gestaltung gibt, in der Lage sind, schnell zu reagieren. Das haben wir auch bei diesen Sachverhalten getan", freute sich Koschyk über die Reaktion des Bundestages schon vor Ernennung des neuen Kabinetts.

Mitgeholfen hatte hier allerdings auch der Bundesrat, der nach den erfolglos gebliebenen früheren Vorstößen der alten CDU/CSU/FDP-Koalition den jetzt vom Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 18/68, 18/113) eingebracht hatte. Damit werden notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie ergeben. Außerdem enthält der Entwurf die notwendigen Rechtsgrundlagen zum FACTA-Abkommen mit den USA, in dem es um die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten geht. Für den Bundesrats-Entwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem multinationale Konzerne dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Den international tätigen Unternehmen soll es erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, steuerlich besonders transparent erfolgen. Zu den Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume gehören neben dem Stopp für die "Operation Goldfinger" auch neue Vorschriften zum sogenannten "Bond-Stripping", damit Beschränkungen der Verlustverrechnung nicht mehr umgangen werden können. "Bond Stripping" bedeutet, dass ein Investmentfonds Anleihen kauft, die Zinsscheine (Kupons) aber abtrennt und gesondert verkauft. Dadurch werden künstliche Erträge erzeugt, die mit Verlusten des Anlegers verrechnet werden können, obwohl dies nach dem Körperschaftsteuergesetz eigentlich ausgeschlossen wäre.

Kritik gab es von der Linkasfraktion. Mit dem Gesetz würden zwar Steuerschlupflöcher gestopft, sagte Richard Pitterle, aber "Teile des Gesetzes ermöglichen der Finanzindustrie ein profitträchtiges Geschäftsmodell. Dort geht es um die betrieblichen Pensionskassen." Durch die Zentralisierung dieser Pensionskassen erhöhe sich das Risiko aus Wechselkursschwankungen oder Anlageausfällen zu Lasten der Beschäftigten. "Wenn es um die Pensionskassen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, dann können die Geschäftsinteressen der Finanzindustrie nicht die entscheidende Leitlinie sein", begründete Pitterle die Kritik seiner Fraktion am Gesetzentwurf.

Auch Thomas Gambke (Grüne) befasste sich kritisch mit dem Entwurf. Das Volumen beim Pension-Asset-Pooling betrage zwei Drittel des Bundesetats. Da wäre es besser gewesen, das Gesetz in einen funktionierenden Ausschuss einzubringen. Und wenn die alte Koalition das Thema "Pooling" aus ihrem Entwurf herausgenommen hätte, dann hätten die anderen Punkte bereits im Sommer verabschiedet werden können.

Von der Finanzwirtschaft wurde der Entwurf begrüßt: Jetzt "können noch in diesem Jahr verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds geschaffen werden", sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Die Goldfinger-Akteure dürften in diesem Jahr nicht besonders glücklich geworden sein. Der Wert ihres Goldes reduzierte sich aufgrund fallender Preise um etwa ein Drittel.